Sandienste sind ein großer Teil unserer Freizeit. Wir opfern gerne jede Minute, die wir dafür frei machen können. Zu den Sandiensten und allgemein dem Helfer-sein müssen wir uns ja auch qualifizieren. Das beginnt mit der Grundausbildung und danach folgen oftmals weitere Lehrgänge, Qualifikationen oder Fortbildungen. Da sammeln sich viele Stunden an, aber trotzdem bleibt es für viele von uns ein Hobby. Aus dem Hobby heraus arbeiten viele als Rettungssanitäter oder -Assistent sowie nun auch als Notfallsanitäter. Ebenso können aber auch Ärzte gerne noch in ihrer Freizeit oftmals größere Dienste besetzen. Bei diesen Ausbildungen oder Qualifikationen ist es klar was die Helfer dürfen und sollen, aber auch zu leisten im Stande sind.
Heute soll es darum gehen, was wir als freiwilliger Helfer (Einsatzsanitäter oder auch Rettungshelfer) dürfen, können und in der Praxis machen. Im Gegensatz dazu nehmen wir eine ausgebildete Krankenschwester oder Gesundheits- und Krankenpflegerin oder auch Fachkraft im Pflegewesen etc.
Als Sani dürfen wir grundlegend helfen. Auf der anderen Seite müssen wir es ja auch und dürfen alle Dinge der ersten Hilfe ausführen. Dazu gehört natürlich die Reanimation (auch mit Beatmung und Sauerstoffgabe). Einfachere Aufgaben wie Verbände anlegen, betreuen oder einfache Erhebung der Vitalparameter werden von ihnen gemacht. Viele weiterführende Aktionen wie einen Zugang legen, intubieren, Medikamente geben oder weitere notwendige Dinge haben wir nicht gelernt bzw. dafür ausgebildet worden. Dazu sind wir durch den ärztlichen Leiter oder den Leiter Rettungsdienst so nicht vorgesehen. Dass es von Stadt zu Stadt oder Land unterschiedlich ist klar, denn auf dem Land wo nicht so schnell weitere Hilfe kommen kann, muss auch adäquat geholfen werden.
Schauen wir uns die beruflich ausgebildete Helferin an. Auf der Arbeit im Klinikum gehören Aufgaben wie Blutdruck messen oder Verbände wechseln ebenfalls zu den Dingen, die man machen muss. Ein großer Teil macht auch hier die Betreuung der Patienten aber auch oder gerade der Angehörigen aus. Weiterführende Tätigkeiten der Medizin sind ebenfalls ein Bestandteil der Ausbildung und der Arbeit. So dürfen Krankenschwestern beispielsweise Zugänge legen oder auch Medikamente geben. Das alles erfordert natürlich erstmal die Anordnung eines Arztes oder seine Kenntnis und Anwesenheit.
Beruflich ist der Helfer also besser ausgebildet oder sagen wir mal tiefer in der Materie drin als der freiwillige Helfer in der HiOrg. Führt man diese beiden Situationen zusammen so ist die Helferin beruflich ausgebildete Krankenschwester und in der Freizeit nur Einsatzsanitäterin. Hier muss sie sich im Normalfall an die Bestimmungen der HiOrg halten. So kann es sein, dass sie einem Patienten gerne helfen möchte indem sie ihm einen Zugang legen würde. Da sie das ja kann und gelernt hat, stellt es fachlich eigentlich kein Problem dar. Allerdings muss sie offiziell auf dem Sandienst erst auf weitere qualifizierte Hilfe warten, die den Patienten dann richtig weiter versorgen kann. In der Praxis gibt es hier natürlich und zum Glück auch Ausnahmen. Ein Arzt beispielsweise bei einer Patientenbalge kann sich überzeugt haben, dass die Helferin Zugänge legen gelernt hat und dies beherrscht. Danach gibt er ihr die Anordnung und somit die Erlaubnis die Aufgabe hier für diesen Einsatz selbst durchzuführen.
Zusammen gefasst gibt es oftmals einen Unterschied zwischen dem Beruf und den Fähigkeiten in der Freizeit, aber man kann sich mit der zuständigen Person unterhalten. So kann dann im Sinne des Patienten und der Versorgung dessen entschieden werden, dass die erworbene Fähigkeit auch im Rahmen der ehrenamtlichen Funktion ausgeübt werden kann.