Informationsbeschaffung

Sicherlich ist die Informationsbeschaffung eines der wichtigsten Mittel in einer Behandlung. Wie man an die notwendigen Informationen kommt und wie glaubwürdig diese Quellen sind, erzählt dieser Artikel.

Angefangen ist bisher jede Notfallsituation mit der Einsatzmeldung. Diese erfolgt von der Leitstelle, einem Passanten oder Angehörigem. Auch im Rahmen von Rundgängen über Veranstaltungen können die Eindrücke eines Helfers eine Einsatzmeldung ergeben.

Diese Einsatzmeldung ist in Ort zunächst verlässlich. Zur Not kann euch der Passant bis zum Einsatzort bringen, die Leitstelle euch den Weg dorthin beschreiben. Einsätze über eine professionelle Leitstelle bieten darüber hinaus den Vorteil, dass die Informationen bereits vorgefiltert sind und die richtigen Rückfragen gestellt wurden. Dieses erfolgt anhand von Frageschemata, die der Disponent ausformuliert vor sich liegen hat. Bei einigen Notfällen werden auch direkte Handlungsanweisungen gegeben. So ist es inzwischen üblich, dass bei der Reanimation der Disponent solange am Telefon Hilfestellung und Anweisungen gibt, dass die verständlicherweise aufgeregten Angehörigen am besten helfen können.

Die nächsten Informationen, die der Sanitäter erhält, sind seine eigenen Sinneseindrücke. Am Einsatzort angekommen sind alle Sinne für die Erkennung von Gefahren, aber auch mögliche Ursachen der Verletzung / Erkrankung zu benutzen. Wie sieht der Patient aus, ist er wach, atmet, spricht der Patient, sind alles Fragen, die sich der kluge Sanitäter stellt, um einen Ersteindruck zu bekommen. Das Vorgehen wird im ABCDE-Schema festgelegt.

Nachdem man nun den Ersteindruck erfolgreich gesammelt hat, geht es nun an die Ursachenforschung. Die Klinik, in die der Patient später gebracht wird, hat keinen Mitarbeiter vor Ort, sodass ihr die Augen und Ohren der Klinik vor Ort seid. Die beste Informationsquelle ist sicherlich der Patient selbst. Ist dieser in der Lage, selbst die Fragen zu beantworten, sind alle Fragen direkt an ihn zu richten. Das hat den einfachen Grund, dass man grundsätzlich davon ausgehen kann, dass der Patient das größte Interesse hat, wieder gesund zu werden. Sollte er lügen (über Allergien, Blutgruppe, Medikamente), ist aber in eurem Protokoll vermerkt, was der Patient geantwortet hat. Somit seid ihr aus dem Schneider. Bei Antworten von Angehörigen ist grundsätzlich Vorsicht walten zu lassen. Viele Patienten erzählen Ihren Mitmenschen nicht alle Details ihrer Erkrankungen. Selbst dem Ehepartner werden oft Erkrankungen verschwiegen, um diesen nicht zu beunruhigen oder sich selbst schwach erscheinen zu lassen. Gerade psychische Erkrankungen wie Depressionen oder auch sexuelle Störungen werden oft verschwiegen. Oft wird dieses dann mit Medikamenten korrigiert, die aber den Einsatz bestimmter Notfallmedikamente ausschließen oder auf alternativen umsteigen lassen. Manchmal ist es auch gut, den Ehepartner abzulenken und in der Wohnung irgendetwas suchen zu lassen, die Krankenkassenkarte, Medikamentenliste oder ähnliches, während man dem Patienten die Frage nach (den „bekannten“) Medikamenten wie Viagra oder Antidepressiva stellt. Wichtig bei der Befragung des Patienten ist aber auch, die Orientierung des Patienten zu prüfen. Auch wenn der Patient völlig klar antwortet, kann es durchaus sein, dass der Patient auf die Frage, welches Jahr wir gerade haben, mit 1985 antwortet. Viele, gerade Altersbedingte Krankheiten wie Alzheimer oder Demenz kann der Patient nach außen hin gut verbergen, da er innerlich in einer Welt lebt, die aber nicht die der Sanitäter ist. Oft fällt dies nicht auf, da ja für alle Beteiligten die ihrige Welt normal erlebt wird.

Unzuverlässig sind hingehen die Aussagen von Fremden, von Passanten. Diese können zwar etwas beobachten, wie den Krampfanfall, aber oft sind die Aussagen verzerrt. Auf die Frage, ob während der Bewusstlosigkeit etwas aufgefallen ist, kann ein Nein kommen, fragt man dann aber, ob der Patient tonisch-klonisch „gezuckt“ hat, kann schon mal ein ja kommen.

Hilfreich kann es auch sein, gerade bei bewusstlosen Patienten, die Taschen zu leeren. Dies sollte immer unter Zeugen geschehen, zumindest aber mit dem Kollegen zusammen. Dort findet sich in der Regel ein Portmonee, in dem neben der Krankenkassenkarte auch oft Notfallpässe befinden. Schrittmacherausweis, Mutterpass, oder ähnliche Pässe können Aufschluss auf aktuelle körperliche Probleme geben.

Auch das Smartphone kann eine Hilfe sein. In Apple-Geräten ist seit iOS 8 eine Funktion eingebaut, die sich Notfallpass nennt. Im Sperrbildschirm kann man an der Stelle, wo der Code eingegeben wird, unten links auf Notfall gedrückt werden. Nun kann man entweder den Notruf wählen, oder, wenn der Besitzer es eingerichtet hat, der Notfallpass eingesehen werden. Sicherlich ist dies in Deutschland noch eher weniger verbreitet, da jeder die Sorge hat, dass die Daten in den USA auf einem Server gespeichert werden. (Auf dieses Thema werde ich hier nicht eingehen.) Dennoch habe ich als Sanitäter es bereits erlebt, dass genau dieser Notfallpass uns (RTW und NEF) detaillierte Informationen geliefert hat. Der Patient lag bewusstlos auf einer Bank bei einem Volksfest, hielt sein Smartphone in der Hand. Ich hatte kurz zuvor bei meinem Gerät die Funktion entdeckt, und hatte es ausprobiert und: Es standen die gewünschten Informationen drin. Blutgruppe, Erkrankungen, Medikamente, Unverträglichkeiten…

Diese Funktion gibt es bei Android auch. Da es dort leider viele verschiedene Versionen gibt, kann ich dazu leider nicht sagen, wo man diese findet. Ich kann aber nur dazu raten, es vielleicht einfach mal im eigenen Gerät zu probieren.

Diese Daten im Smartphone sind allerdings auch mit Vorsicht zu genießen. Aber im Zweifel sollte man den Eintragungen vertrauen und bei Unverträglichkeiten diese Medikamente nicht benutzen.

Als Resümee kann ich nur eines hinzufügen: Wer schreibt, der bleibt! Dokumentieren ist das A und O, vor allem, von wem man welche Information hat. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Informationen auch richtig zugeordnet werden können. Hierbei ist nicht zu vergessen: Name und Telefonnummer des Angehörigen aufschreiben, sofern dieser nicht mitkommt.

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