Ein Rettungstransportwagen, auch Rettungswagen, kurz RTW, wird in Deutschland im Gegensatz zum KTW in der Notfallrettung eingesetzt. Dafür ist der RTW mit Medizintechnik ausgestattet. Er entspricht der DIN EN 1789 Typ C (Mobile Intensive Care Unit). Zur Ausstattung gehören unter anderem:
- Fahrtrage
- EKG
- Beatmungsgerät
- Notfallkoffer
- Medizinischer Sauerstoff
- Schaufeltrage/Vakuummatratze
- evtl. Spineboard
- Kapnometrie
Besetzt wird der RTW in der Regel mit einem Rettungsassistent bzw. Notfallsanitäter und einem Rettungssanitäter. Die Besatzung ist in den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen geregelt. Auf Sanitätsdiensten ist eine abweichende Besetzung möglich, da dort der RTW in der Regel nur als Behandlungsraum dient.
RTW haben eine Sondersignalanlage, um bei entsprechendem Zustand des Patienten Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen zu können. Diese besteht aus Rundumkennleuchten („Blaulicht“) und einer Tonfolgeanlage („Einsatzhorn“). Rechtliche Grundlagen dafür sind §35 und §38 StVO. Die Rundumkennleuchten werden auch zur Absicherung von Gefahrenstellen verwendet. In manchen RTW sind zusätzlich gelbe Kennleuchten bzw. Heckblitzer verbaut, um auf eine Verkehrsbehinderung durch das Fahrzeug hinzuweisen.
Das Gewicht von RTW liegt oft höher als 3,5t. Dann ist für das Führen des RTW im Straßenverkehr ein Führerschein der Klasse C1 oder ein Sonderführerschein (z.B. Feuerwehrführerschein) nötig. Beim Fahren ist zu beachten, dass RTW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t ohne Sonderrechte auch auf Autobahnen mit maximal 80 km/h bewegt werden dürfen, da diese nicht von der Ausnahme von der Höchstgeschwindigkeit für PKW erfasst sind.