In diesem Artikel möchten wir Euch ein aktuelles Urteil, welches sich mit der Blockade von Rettungsmaßnahmen auseinandersetzt, vorstellen.
Mit folgender Situation musste sich das Amtsgericht Achern beschäftigen:
Anfang Mai diesen Jahres fahren eine Rettungsassistentin und eine Notärztin auf eine Ampelkreuzung zu. Glücklicherweise weichen alle Fahrzeuge nach rechts bzw. links aus – bis auf ein einziges Fahrzeug. Daraufhin versucht die Besatzung mehrfach rechts und links an dem PKW vorbei zu fahren. Der Fahrer fuhr jedoch jedes Mal in die gleiche Richtung und blockierte dadurch dauerhaft die Weiterfahrt. Die Notärztin entschließt sich, auszusteigen und den Fahrer darauf aufmerksam zu machen, dass er die Weiterfahrt verhindere. Daraufhin fühlt sich der Fahrer des PKW offensichtlich derart angegriffen, dass er mit seiner Hand in Richtung der Ärztin schlug. Da die Ampel zwischenzeitlich auf Grün gesprungen war, stieg die Notärztin wieder in ihr Fahrzeug, um die Fahrt fortzusetzen. Der vorstehende PKW befuhr die Fahrbahn noch über eine längere Zeit in der gleichen Richtung wie das Notarztfahrzeug, sodass eine ungehinderte Weiterfahrt weiterhin unmöglich war, dabei bremste er auch immer wieder abrupt ab, sodass das Rettungsfahrzeug immer wieder stark und plötzlich abbremsen musste.
Vor Gericht bestritt der angeklagte Fahrer die Vorwürfe und den Tathergang bis zum Schluss vehement.
Der Richter hatte jedoch nach den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen keine Zweifel an der Richtigkeit der von der Staatsanwaltschaft angeklagten Taten. Der Staatsanwalt führte dazu aus, dass beim Blockieren eines Notarztes im Einsatz ein höherer Unrechtsgehalt als sonst herrsche. Der Angeklagte habe durch sein Verhalten eventuelle Schäden in Kauf genommen. Abschließend forderte die Staatsanwaltschaft ein Urteil mit „Signalwirkung für die Allgemeinheit“.
Der Mann wurde daraufhin wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der Fahrer 3000 Euro an eine soziale Einrichtung spenden und seinen Führerschein für zwei Jahre abgeben. Die Verurteilung basiert auch auf diversen Vorverurteilungen, u.a. wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. In der Gesamtschau weise der Angeklagte „gravierende charakterliche Mängel“ auf, wie es ihm der Richter attestierte.
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