Am vergangenen Donnerstag (15.10.2015) hat die European Resuscitation Council (ERC) die neuen Richtlinien für die Reanimation veröffentlicht. Wir haben keine Kosten und Mühen gescheut und uns für euch die Richtlinien angeschaut und präsentieren hier die wichtigsten Kernaussagen.
Die Grundlagen bleiben gleich!
Zur Reanimation bei Kreislaufstillstand wird eine Drucktiefe von ungefähr 5 und nicht mehr als 6 cm empfohlen. Die Frequenz soll bei 100 bis 120 pro Minute liegen. Pausen von über 10 Sekunden sollten während einer begonnenen Reanimation möglichst vermieden werden, da diese zu einer schlechteren Prognose führen können.
Weiterhin bleibt es beim Verhältnis von Beatmung zur Kompression von 30 : 2 .
Priorität besitzt weiterhin die manuelle Reanimation!
Nach dem Bericht soll weiterhin eine „manuelle Reanimation mindestens genauso effektiv wie die Verwendung mechanischer Reanimationshilfen“ sein. Da durch die Verwendung von mechanischen Reanimationshilfen immer eine – wenn auch nur geringfügige – Unterbrechung der Reanimation einhergeht, sollten diese nur in Ausnahmesituationen eingesetzt werden. Beispielhaft werden der Transport des Patienten oder eine lang andauernde Reanimation genannt.
Was soll das Rettungspersonal noch tun?
Die Gabe von Adrenalin wird weiterhin empfohlen. Ebenso sei eine Intubation durchzuführen – wenn möglich, ohne dabei die Herzdruckmassage zu unterbrechen. Als Alternativen gelten supraglottische Atemwegshilfen (insb. Larynxmaske, Larynxtubus und Combitubus). Die Kapnographie sei unverzichtbar.
Leitstellendisponenten sollen Laien bei der Reanimation anleiten!
Leitstellendisponenten sollen Laien am Notruftelefon in Herzdruckmassage instruieren, denn der sofortige Beginn der Reanimation durch Laien könne dem Patienten entscheidend helfen. Dies liegt allein schon daran, dass nach wenigen Minuten bleibende Schäden am Gehirn auftreten können, jedoch die Rettungsmittel eine gewisse Anfahrtszeit – selbst bei Optimalbedingungen ohne Stau – benötigen.
In den überwiegenden Fällen – die Studie selbst spricht von 50 – 70 % – seien Personen am Unfallort anwesend, die reanimieren könnten. Die meisten Notfälle passieren immer noch zu Hause oder auf der Arbeit.
Vorbildhaft wird das Konzept in Bayern genannt, indem die Telefonreanimation landesweit verpflichtend sei. Insgesamt werden in Deutschland die Telefonreanimation von immer mehr Leitstellen durchgeführt.
Stärkere und frühere Ausbildung der Bevölkerung in der Reanimation notwendig!
Geradezu wie ein Appell liest sich der Hinweis, dass schon Schüler in der Wiederbelebung ausgebildet werden sollten. Dazu reiche nach dem Bericht schon eine Doppelstunde pro Jahr ab der 7. Schulklasse.