Allgemeine Verhaltensweise auf Sanitätsdiensten

In diesem Artikel möchten wir Euch auf immer wieder vorkommende Verhaltensweisen auf Sanitätsdiensten aufmerksam machen. Insbesondere soll es darum gehen, noch einmal deutlich zu machen, welche Verhaltensweisen erstrebenswerterweise an den Tag gelegt werden sollten und welche Verhaltensweisen so schnell wie möglich abgestellt werden müssen.

Berechtigt werdet Ihr nun fragen, was denn die Intention dieses Artikels ist? – Es weiß doch jeder, was für ein Verhalten sich gehört und welches nicht. Hier liegt jedoch das Problem: Manchmal schleichen sich mit der Zeit Verhaltensweisen ein, die toleriert werden, jedoch eigentlich nicht hinzunehmen sind. Der Artikel möchte daher bewusst zur Reflexion des eigenen Verhaltens anregen.

Alle Verhaltensweisen, die ihr auf einem Sanitätsdienst an den Tag legt, werden der Organisation zugerechnet. Es heißt dann nicht „Sanitäter Schmidt“ hat sich so und so verhalten, sondern „die Malteser/Johanniter usw.“. Berücksichtigt diese Tatsache daher bei jeglichem Verhalten, welches ihr in Einsatzkleidung tätigt.

Schauen wir uns nun konkrete Situationen:

Sanitäter Bernd ist zum Leidwesen vieler Kollegen vom „Pokemon-Go“-Virus infiziert worden und daddelt den ganzen Tag an seinem Smartphone. Sanitäter Anton hält davon als Verfechter des Tierschutzes gar nichts, postet stattdessen aber Informationen über Einsätze in Whatsapp-Gruppen, denn dort „seien die Informationen ja nur einem geschützten Kreis von Personen zur Verfügung gestellt.“

Das Ergebnis dürfte keine Überraschung sein: Beide Verhaltensweisen können so nicht toleriert werden. Natürlich ist es vollkommen in Ordnung ab und zu während eines Sanitätsdienstes auf das Smartphone zu schauen und Mails zu checken oder die achte unbeantwortete Facebook-Nachricht zu beantworten. Jedoch zeigt eine dauerhafte und kontinuierliche Smartphone-Nutzung ein völliges Desinteresse an der Veranstaltung. Dies mag innerlich auch durchaus so sein – nicht jeder ist daran interessiert, ob Pony Schneeflocke den Sprung über die Hürde schafft – sollte aber nicht so offensichtlich nach außen getragen werden.

Aber auch die Weitergabe von Informationen in Whatsapp-Gruppen – selbst wenn der Teilnehmerkreis beschränkt ist – muss unterbunden werden. Dieses gilt natürlich entsprechend für Gruppen in anderen sozialen Netzwerken. Einsatzinformationen haben aufgrund der einfachen Verbreitungsmöglichkeiten in solchen Gruppen rein gar nichts zu suchen. Deshalb müssen Organisationen, die Informationen über ihre Tätigkeiten und Einsätze in sozialen Netzwerken veröffentlichen, unbedingt darauf achten, dass die Schilderungen so neutral wie möglich erfolgen und entsprechende Bilder keinen Rückschluss auf Unfallbeteiligte zulassen.

Schauen wir uns ein weiteres Verhalten an:

Sanitäter Pascal ist passionierter Raucher und tut dieses auch an jedem ihm willkommenen Platz. Er sieht nicht ein, sein Verhalten auf Sanitätsdiensten einschränken zu müssen: So kam es in der Vergangenheit schon vor, dass er unter dem Sanitätszelt, in einem geschlossenen Betreuungsraum und während der Behandlung von Patienten geraucht hat. Immerhin hätten wir in Deutschland doch das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit.

Natürlich ist ein solches Verhalten nicht durch die allgemeine Handlungsfreiheit gedeckt – aber an sich ein gutes Argument! 😉 – Der Einsatzleiter oder der Auftraggeber des Sanitätsdienstes kann das Verhalten des Sanitätspersonals einschränken. Aber auch ohne eine solche explizite Einschränkung kann natürlich nicht dort geraucht werden, wo eine Behandlung von Personen stattfindet – selbst dann nicht, wenn es tatsächlich zu keiner Behandlung kommt. Das gilt sowohl für geschlossene Räume als auch für Sanitätszelte. Diese können zwar zu den Seiten geöffnet werden, sodass der Raum nicht vollständig geschlossen ist, trotzdem werden auch dort Behandlungen vorgenommen und auch hier ist auf eine entsprechende Außenwirkung der Sanitäter zu achten. Es wirkt professioneller, wenn zum Rauchen ein etwas abgelegener Ort aufgesucht wird.

Eine Situation möchten wir Euch noch aufzeigen:

Auf Sanitätsdiensten kommen auch immer wieder Kinder zu uns und wollen sich den großen Rettungswagen mal etwas genauer anschauen. Naturgemäß tritt diese Frage natürlich bei Kinderfesten oder Veranstaltungen, die auch für Kinder ausgerichtet sind, gehäuft auf. – Es spricht nichts dagegen dem Begehren der Kinder nachzukommen und diesen den Wagen etwas genauer zu zeigen.

Wichtig sind aber folgende Aspekte: Zum einen muss den Kindern von vornherein deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um einen „Spielplatz“, sondern um einen Arbeitsplatz handelt. Schubladen und deren Inhalt dürfen nicht wahllos geöffnet und herausgenommen werden, sondern dieses muss unter kontrollierter Beobachtung des Personals geschehen. Zum anderen sollte die Präsentation in einer kind- und altersgerechten Sprache geschehen. Die Situation und Behandlung sollte gerade bei kleinen Kindern nicht übertrieben deutlich dargestellt werden, sondern eher beschönigend – ggf. mit der Unterstützung durch die Eltern.

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.