Fast jeden Tag lesen wir die entsprechenden Meldungen: „Retter aufs Übelste beschimpft“ oder „Sanitäter durch Außenstehende bei Einsatz tätlich angegriffen worden“.
Solche Angriffe oder Beleidigungen werden leider immer mehr. – Dem Problem hat sich nun auch der Bundesjustizminister Heiko Maas angenommen und einen ersten Entwurf für eine Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Vollzugsbeamten und anderen Rettungskräften vorgelegt.
Dieser Artikel möchte sich mit der Frage des „Warum“ beschäftigen – brauchen wir solche Gesetzesänderungen und warum werden diese notwendig?
Zunächst aber kurz zum Inhalt des ersten Gesetzesentwurfes:
- Anpassung der Mindeststrafe für den Angriff eines Retters: Wer einen Retter zukünftig angreift, wird zu mindestens drei Monaten Haft verurteilt. Bisher war auch eine Geldstrafe möglich.
- Anpassung ebenfalls der Höchststrafe für den Angriff auf Rettern, die von drei auf fünf Jahren angehoben wird.
- Letztlich soll die Definition, ab wann ein Angriff gegenüber Einsatzkräften ein besonders schweren Fall darstellt und härter bestraft werden kann, künftig weiter gefasst werden, damit mehr Handlungen vom Tatbestand erfasst und bestraft werden können.
Soweit der (wesentliche) Inhalt des Gesetzesentwurfes. Doch ist eine solche Gesetzesänderung überhaupt notwendig? – Der Autor beantwortet diese Frage ganz klar mit einem „Nein“.
Würden die bestehenden Regelungen – und an denen wird anhand des Gesetzesentwurfes herumgearbeitet – konsequent angewandt, so würden Strafbarkeitslücken kaum bis gar nicht auftreten. Das bestehende rechtliche Instrumentarium würde vollständig ausreichen, um vollumfänglichen Schutz zu bieten – es wird nur bisher nicht vollumfänglich ausgeschöpft.
Darüber hinaus muss eine weitere Frage gestellt werden: Können die gesellschaftlichen Missstände durch das Strafrecht schnell und vor allem kostengünstig gelöst werden? – Die Probleme in unserer Gesellschaft liegen doch viel tiefer: Steigende Gewalt gegen Polizeibeamte und Einsatzkräfte ist Ausdruck eines allgemeinen gesellschaftlichen Wandels. Dieser Wandel betrifft einen generellen Autoritätsverlust bzw. gesunkenen Respekt gegenüber staatlichen Institutionen und ihren Repräsentanten. Diesen Wandel wird eine Gesetzesnovelle nicht umkehren oder aufhalten können. Maßnahmen, die an die Wurzel des Problems gingen, wären neben therapeutischen Maßnahmen für extrem gewaltbereite Täter und einer verstärkten polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit, die Zuweisung von Fällen von Gewalt gegen Polizeibeamte zu bestimmten, besonders geschulten Sachbearbeitern.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass diese Gesetzesänderung das Grundproblem nicht wird lösen können. Vielmehr drängt sich der Verdacht auf, dass das Gesetz von einem Aktionismus getrieben ist, der die anstehende Bundestagswahl und dessen vorausgehenden Wahlkampf ankündigen könnte.
Literaturtipp:
Der Gesetzesentwurf kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Schutz_Vollstreckungsbeamte.pdf;jsessionid=E8DF5CDE2DB7E8FC12D783F3EC727D53.1_cid289?__blob=publicationFile&v=3