Einsatzfahrt-Filmer – Sollen sie doch filmen?

Auf verschiedenen Social Media-Seiten finden sich zahlreiche Privatpersonen, die sich zum Hobby gemacht haben, Einsatzfahrten von Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst zu filmen und diese Aufnahmen ins Internet zu stellen. Teilweise wird mit Professionellem Equipment die Ausfahrt der Rettungsfahrzeuge von der jeweiligen Rettungswache festgehalten, oder auf Übungen vom Mittelstreifen aus direkt draufgehalten, wie die Helfer anrollen. Einige Helfer verstehen das als Verehrung, manche möchten sogar einen besonders guten Eindruck hinterlassen. Unter Begriffen wie Pressluftgruß, Hornkonzert oder Filmergruß werden die Filmenden „gegrüßt“ und ihnen zugewunken. Andere Kollegen, sind regelrecht genervt von dem Phänomen unter den meist jugendlichen Dokumenteuren. Doch sind diese Aufnahmen zulässig?

Zunächst einmal, möchten wir uns die Seite der Straßenverkehrsordnung ansehen. Dort finden wir unter §25 der StVO das vorgeschriebene Verhalten von Fußgängern: Gehwege sind zu benutzen, Absperrungen sind nicht zu überschreiten. Die Fahrbahn ist auf dem kürzesten Wege zu überqueren. Somit können wir schon einmal festhalten, dass die Fahrbahn nicht betreten werden darf, um auf dieser zu stehen und zu filmen. Dass sich eine Benutzung des Smartphones während der Fahrt ausschließt, ist selbstverständlich. Die Nutzung einer Kamera während der Fahrt kann aber auch das Außerachtlassen der Sorgfaltspflicht darstellen und im Zweifel die Schuldfrage bei Unfällen zulasten des Filmenden verschieben. Da es sich dabei um grobe Fahrlässigkeit handeln kann, ist es ebenfalls denkbar, dass die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eine Zahlung von Schäden ablehnt.

Nun, da wir geklärt haben, von welchem Ort aus gefilmt werden dürfte, wenden wir uns um die Zulässigkeit der Aufnahmen. Selbstredend sollte es auch hier klar sein, dass das Filmen von Verunfallten, von Erkrankten und von Personen in Hilfloser Lage nicht nur rechtlich problematisch ist, sondern auch Menschlich nicht in Ordnung ist! Nun gibt es aber auch die sogenannte Panoramafreiheit, die aussagt, was in der Öffentlichkeit fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Grundsätzlich sind somit Werke zur Fotografie freigegeben, die der Künstler an einem Öffentlichen Ort aufgestellt hat und es der Allgemeinheit widmet. Somit muss er auch akzeptieren, dass das Werk fotografiert wird. Nun wird es aber interessanter: Das Werk muss sich bleibend an einem Öffentlichen Ort befinden. Da damit bereits die Reichstagsverhüllung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes als nicht bleibend eingestuft wurde, kann auch hier davon ausgegangen werden, dass, egal wie kunstvoll ein RTW verziert wurde, dieser nicht bleibend im öffentlichen Raum steht (da der RTW sich nach dem Einsatz wieder in die Wache begeben wird, was einen nicht öffentlichen Ort darstellt) und somit eine gewerbliche Nutzung der Bilder nicht zulässig ist. Das schließt z.B. eine Monetarisierung durch Werbeeinnahmen auf Social Media-Netzwerken eindeutig aus!

Nun bleibt zu klären, ob die Anfertigung der Fotografie erlaubt ist und inwiefern genutzt werden dürften. Hierbei gibt es immer wieder die Auffassung, dass Personen auf Fotos, die als Beiwerk mit aufgenommen werden, keinen Anspruch auf Unterlassung der Fotografie haben. Das kann allerdings nicht pauschal gesagt werden, und es ist im Zweifel eine Einzelfallentscheidung. Das Recht am eigenen Bild gibt auch auf diesen Bildern und Filmen, also das Recht am eigenen Bild der Fahrer und Beifahrer, welche oft genug auf diesen Videos zu erkennen sind. Der Berufsstand oder das öffentliche Zeigen einer Person ist da ebenfalls kein Hinderungsgrund. Somit muss spätestens vor einer Veröffentlichung die rechtswirksame Zustimmung der erkennbaren Personen eingeholt werden. Rechtswirksamkeit bedeutet: Die Person muss voll Geschäftsfähig sein, muss Willensfähig sein und die Einwilligung ausdrücklich Erteilen oder zweifelsfrei durch das Verhalten erklären. Ein Pressluftgruß stellt dies m.E. nicht dar, da der Horneinsatz auch andere Gründe haben könnte! Im Übrigen, auch Passanten sind nach der Einwilligung zu fragen. Auch ein Winken des Fahrers stellt kein eindeutiges Verhalten der Zustimmung zur Veröffentlichung dar, maximal die Einwilligung zur Aufnahme.

Fazit: Einsatzfahren zu filmen, ist schon rechtlich schwierig genug. Diese auch noch ins Internet zu stellen, ist mehr als dünnes Eis – wir hören das Eis schon brechen! Die Folge davon kann nämlich eine Abmahnung sowie eine Unterlassungsverfügung sein – die Kosten dafür wird sicherlich nicht die Einsatzkraft tragen wollen.

Einsatz in der Freizeit

Ein später Samstagabend in einer norddeutschen Großstadt kann durchaus mal anders laufen, als es geplant war. Wir waren zu dritt im hinteren Teil des Busses und mussten eine ganze Weile fahren. Natürlich füllt sich der Bus immer mehr und verschiedene Gruppen und Altersstufen steigen ein und wenige aus.

Als wir an einem Klinikum entlang gefahren sind, kommt man natürlich auf den Themenkomplex Rettungsdienst, Sandienst und so weiter. U.a. wie denn dies Krankenhaus heißen möge, wurde diskutiert. Man konnte sagen wir waren richtig in der Materie. Der Bus hielt an der nächsten Haltestelle circa ein Kilometer nach dem Klinikgelände. Die Türen öffneten sich so wie immer, aber danach war das Gespräch wieder interessanter. Im mittleren Teil des Busses an der zweiten Tür standen Jugendliche, die sich laut und genervt über etwas unterhalten haben. Da wurde ich von C. aufmerksam gemacht, dass wir als Sanis ja da mal hinmüssten. Ich drehte mich um und sah nichts, was uns hätte betreffen können. Aber anscheinend war dort etwas vorgefallen, denn die Mitfahrer schauten nach draußen und die Türen schlossen nicht. Also sind wir mal schauen gegangen. Wir wollten weder den Helden spielen noch und irgendwie vor anderen Leuten profilieren müssen, aber es liegt ja nun mal in uns gerne zu helfen.
Durch die jugendlichen Gaffer / im-Weg-Steher durch, traten wir aus dem Bus und sahen eine ältere Dame fast zwischen dem Busreifen und der Haltestellenkante liegen. Ein Mann stand etwa 3m daneben und telefonierte mit dem Handy. Eine junge Frau kniete neben der Dame und redete mit ihr. Sagen wir besser sie wollte die Patientin beruhigen, die doch etwas aufgebracht war. A. und ich stellten uns als Sanis vor und fragten was passiert sei. Darauf erwiderte die Patientin sehr erbost, dass die Tür wieder zuging und ihre Sachen ja noch im Bus waren und dann sei sie eingeklemmt worden und gestürzt sei. In diesem Moment kam die Busfahrerin dazu und fragte ihrerseits was passiert ist. Dadurch entwickelte sich schon fast ein Streit zwischen der Patientin und ihr, wer jetzt Schuld hat und ob ein Bus automatisch absenkt oder nicht. Wir wussten immer noch nicht richtig, was mit der Patientin jetzt war und stoppten die Diskussion. Ihr rechtes Bein tat ihr weh, erklärte sie und konnte aber nicht eingrenzen wo. Da sie immer noch da lag und sich darüber ärgerte nahmen wir sie zu weit unter den Armen hoch und hielten sie praktisch stehend. Da sah man sofort, dass der rechte Fuß ungewöhnlich stark nach innen stand und schon fast im 90 Grad Winkel stand. Die Patientin belastete den Fuß auch nicht sondern vertraute darauf, dass ich sie auf der Seite festhielt. A. setzte die Anamnese so gut es ging fort, denn die Busfahrerin und die Patientin diskutierten schon wieder über die Absenkautomtatik und die schließende Tür. Wir konnten herausfinden, dass sie starke Schmerzen habe und sie sich Sorgen über ihre Tasche und Wertgegenstände mache. Wir entschieden, sie hinzusetzen oder besser halb liegend zu lagern. Dafür gab es die Möglichkeit des Buseinstieges, alternativ die ca. 3 m entfernte Haltestellenbank oder ihren großen stabil aussehenden Koffer zu benutzen. Für alle Möglichkeiten konnten wir sie aber nicht überzeugen. Sie betonte jede Bewegung würde stärker schmerzen als es jetzt schon schmerzen würde. Bevor die Busfahrerin wieder sich zu den Situationshergang äußern konnte, baten wir sie Meldung in der Leitstelle zu machen und einen RTW anzufordern. Während sie wegging, wurden im Bus Stimmen laut, warum sie nicht weiterfährt und die Dame sei ja jetzt draußen, man hätte ja Termine. Unglaublich, aber zum Glück wurden keine Bilder oder sonstiges für Social Media angefertigt.
Wir versuchten uns, ohne der Patientin alles zu erklären, zu beratschlagen, wie wir sie nun ordentlich lagern könnten. Laufen war keine Option mit der Verletzung. Auf der Stelle oder in den Buseingang setzen bzw. sie vorsichtig runterzulassen, funktionierte nicht, da sie sich an uns festklammerte, aber sich dabei nach vorne lehnte. Bedeutet, dass sie ihr Bein angestrengt hätte und sie dadurch sich vielleicht noch etwas schwerer verletzt hätte. Auch sie zur Bank zu tragen schied aus, da sie als wir ihr das vorgeschlagen hatten, meinte das würde ihr noch mehr weh tun. Würden wir sie selbst im Rautekgriff oben und jeweils ein Bein pro Mann tragen, wäre ihre Reaktion nicht vorhersehbar gewesen und wenn sie sich wehrt, hätte es bei ihr oder auch bei uns zu Verletzungen kommen könnten.
Die wartenden Fahrgäste konnten inzwischen über den nachfolgenden Bus aus der Situation entfernt werden und wir bedankten uns bei der jungen Frau, die vor uns sich um die Patientin gekümmert hatte.
Keine der überlegten Möglichkeiten überzeugte sie oder uns, sodass sie zufrieden war, weiter von uns gestützt mehr zu hängen als zu stehen. Dabei schimpfte sie sehr über den Bus, die Technik und über sich selbst, dass sie uns hier aufhalten würde und sich so anstellen würde. Da hatten wir es nicht leicht sie davon zu überzeugen, dass es ja unsere Aufgabe sei, sie zu „retten“ und sie dürfe weiter ihre nicht ganz jugendfreien Ausdrücke über die Schmerzen von sich lassen. Trotzdem würden wir sie weiter dort halten.  Die Busfahrerin musste nun unbedingt noch wissen wie die Patientin hieße und ihre Anschrift etc. aufnehmen. In unseren Augen vielleicht nicht der beste Zeitpunkt, aber da konnten wir sie nicht von abhalten.
Ein RTW ohne Sondersignal, aber mit Patienten, fuhr an uns vorbei und die Busfahrerin wollte ihn aufhalten, was wir gerade so geschafft haben zu verhindern. Schließlich mussten wir unsere Patientin weiter tragen / stützen, versuchen zu überzeugen, dass sitzen doch besser sei und den Streit zwischen Busfahrerin und Patientin zu stoppen. Medizinisch konnten wir nichts Wirkliches tun. Die Dame war fit, ein wenig aufgeregt, aber bekam gut Luft und war wie wir immer wieder zu hören bekamen zeitlich und örtlich orientiert. Sie müsse ja gar nicht mehr so weit nach Hause und sie sei ja eigentlich schon vor 10 min zu Hause usw.
Dann kam der für uns alarmierte RTW und A. konnte diensthabenden Sanis erklären wie die Lage war. Allerdings wurde die Patientin durch das Blaulicht und durch das Eintreffen der Sanis hysterisch bzw. fing auch an zu zittern. Sie lehnte sich weiter nach vorne und wollte nicht, dass der RTW sie mitnimmt, denn es müsse ja doch gehen mit dem Bein zu laufen. Dabei wurde es schwerer sie zu halten damit sie nicht doch einen Laufversuch, der gescheitert wäre oder sich anderweitig von uns loszulösen, gestartet hätte.
Die beiden Sanis brachten die Trage hinter sie in eine nicht wirklich passende Höhe, was ich anmerkte und dann noch mal korrigiert wurde. Wenn die Trage auf Bauchhöhe der Patientin ist, ist das definitiv zu hoch um sie dort vorsichtig drauf zu lagern. Nach ein paar Versuchen ließ sich die etwas ältere mechanische Trage doch noch tiefer bringen. Nun forderte es doch wieder sehr viel Überzeugungsarbeit, um die Patientin davon zu überzeugen, sich auf die Trage zu legen. Zu fünft konnten wir sie dann auf die Trage setzen, wo wir sie doch etwas deutlicher führen mussten, denn sie versuchte mit dem Oberkörper dagegen zu halten. Die Beine konnten wir dann leichter nachführen, denn sie merkte dann auch, dass es schmerzfreier war, wenn sie dort lag, anstatt zu stehen. Man sah die deutliche Verkürzung des rechten Beines im Gegensatz zum linken um gute 4 cm sehr gut.
Danach wurde sie relativ zügig mit ihrem Gepäck in den RTW verfrachtet. Sie bedankte sich sehr und entschuldigte sich nochmal für manchen Ausspruch bevor wir alles Gute wünschten und zum nächsten folgenden Bus verschwanden.

Dies ist ein persönlicher Erfahrungsbericht, der aus dem Gedächtnis geschrieben wurde und stellt keine offizielle Handlungsanweisung und Behandlung dar. Es geht hier lediglich um eine Erfahrung, die geschildert wird und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Identifizierbare Fakten wurden unkenntlich gemacht.

GUTEN RUTSCH oder eine ruhige Schicht! Ein neues Bullshit-BINGO

So dieses Jahr war stressig in vielfacher Hinsicht! Deswegen gab es hier auch nicht so viel neues oder etwas zu lesen. WIr haben aber im Hintergund trotzdem gearbeitet und planen das neue Jahr schon! Es wird wieder mehr geben!

Bis dahin wünschen wie euch alles Gute und bis dahin viel Spaß mit unserem Bullshit-BINGO! Für diese langweilige oder mega stressige Schicht! Alternativ für eine unspannende Feier im Medi-Umfeld.

Bis nächstes Jahr!
Euer Team

Es ist Sommer

Falls ihr es noch nicht mitbekommen habt… Es ist warm, wohl eher heiß und die Sonne scheint, also ist Sommer. Inzwischen ist der Blog auch schon wieder ein Jahr älter geworden. In letzter Zeit musste er auch etwas an Zeit in eine Pause investieren. Dabei gab es im Backend einige Änderungen. So viel sieht man davon nicht. Genauso wenig achtet man wahrscheinlich auf die Datenschutzerklärung zur DSGVO passend.

Bei dem Wetter zu dieser Sommerzeit sollte man sich auch mal eine Pause gönnen, möglichst im Schatten. Das gilt nicht nur für mögliche Patienten als auch für uns Sanis bzw. Helfer jeglicher Art. Da bietet sich unser neues QUIZ an! Einfach mal oben unter Quiz vorbeischauen.

Beiträge / Zeit / Ehrenamt / Arbeit sind Teile eines großen Mixes und mal bekommen gewisse Teile nicht so viel Aufmerksamkeit, wie man es gerne haben möchte. Mal schauen was der Rest des Jahres bzw. des Sommers da so bringt.

Nichts neues und leider kein technisches Problem

Ja richtig gesehen. Der letzte Beitrag ist schon ein paar Tage her… Also weiter warten. Zur Zeit schaffen wir es aus Gründen nicht neue Beiträge zu veröffentlichen. Ganz bald werden wir aber wieder damit weitermachen!

Bis dahin bitte noch etwas warten oder andere Beiträge lesen….. DANKE

digitaler (sicherer?) Einsatz

Es wird die 112 gewählt und so läuft ja schon die ganze Situation, die später ein Einsatz wird. Die Telefonanlage ist meistens heute schon digital und speichert die Nummer und die Zeit des Anrufes in der Leitstelle. Diese Daten werden dem aktiven Leitstellendisponenten in seiner Arbeitsmaske angezeigt. Am Telefon erfährt er weitere Daten auf die bekannten W-Fragen wie: Was ist passiert und wo ist es passiert. Mit den vorherigen Daten werden die neuen Informationen in einer Datenbank gespeichert. Der Disponent erstellt so einen vollständigen Einsatz und alarmiert in diesem Beispiel einen RTW. Die Besatzung wird informiert und meldet sich über den digitalen Funk im Auto, dass man auf dem Weg sei. Das digitale Navigationsgerät erkennt den Standort und leitet den RTW an das Ziel. Vielleicht gibt es einen erneuten Anruf sodass weitere Informationen im Einsatz bzw. in der Datenbank abgespeichert werden. Am Einsatzort bekommen die Sanis weitere Informationen zum Patienten und können diese plus Anamneseergebnisse dokumentieren. Heutzutage nehmen wir an, dass sie die Daten in den schon geöffneten Einsatz auf dem Tablet eingeben. Dazu folgen im RTW eine EKG Messung, wobei das Gerät die Daten schon drahtlos über Bluetooth an das Tablet weitergibt und dort speichert. Auf dem Weg bzw. bei der Wahl des Krankenhauses bekommt man in manchen Städten eine Auslastung dieser auf dem Tablet angezeigt. So kann man entscheiden zu welchem man fährt und meldet das dem Krankenhaus und der Leitstelle. Die Krankenkassenkarte wird ebenfalls in das Tab eingelesen damit die Informationen über den Patienten vollständig sind. Im Krankenhaus werden die ganzen Daten vom Tablet drahtlos an die Computerumgebung des Krankenhauses übermittelt. Da das Tablet auch mit dem Internet verbunden ist, werden die Daten an die Verwaltung des Hilfsdienstes zu Abrechnungszwecken übermittelt. Auf der Fahrt zurück zur Wache weist das Navi wieder den Weg und über Funk bzw. Statusgabe weiß die Leitstelle Bescheid und kann so einen neuen Auftrag disponieren.

Dieses Beispiel beschreibt meiner Meinung nach sehr anschaulich wie viele wichtige und auch personenbezogene und schützenswerte Daten bei einem Einsatz im Rettungsdienst oder im Sandienst anfallen können. Für viele mag es sehr digitalisiert sein, weil man noch Protokolle aus Papier benutzt und für andere noch nicht digital genug, denn die Handys der Sanitäter können noch einbezogen werden und das BZ Gerät kann auch per Bluetooth seine Daten an das Tablet schicken bzw. das Auto meldet gerade, dass ein weiterer Einsatz nicht gefahren werden kann, denn das Adblue Zeug ist leer und automatisch wird Status 6 gegeben.

Kommen wir jetzt einmal zum problematischen Teil dieses ganzen Artikels. Die digitalisierte Dokumentation wurde eingeführt um die Sanis und Beteiligten zu unterstützen. Beispielsweise durch drauf tippen und auswählen oder Autovervollständigung wird dem Helfer unnötige Schreibarbeit abgenommen, was die Effizienz steigern soll. Die Protokolle müssen nicht mehr mit der Post geschickt werden oder selbst transportiert werden, wo sie verloren gehen könnten, gesehen werden oder schlecht kopiert werden. Allerdings kann sowas auch bei der digitalen Version geschehen.

Leider gibt es immer wieder Meldungen, dass vertrauliche oder einsatzbezogene Informationen an die Öffentlichkeit kommen. Dies sind Ausnahmefälle bei denen Sanis sich nicht korrekt verhalten haben oder etwas zu viel Social Media betrieben haben. Dagegen kann man aber mit Aufklärung viel tun. Was ist aber wenn Menschen mit krimineller Energie dahinter versuchen an Daten zu kommen?

Heute sind fast alle Geräte miteinander vernetzt und wenn es nur der Klodeckel ist, der meldet, dass der letzte Besucher ihn nicht wieder runtergeklappt hat. Allerdings sind viele Geräte damals oder bei der Konstruktion nicht dafür geplant gewesen einen online Zugang zu erhalten. Eine Netzwerkverbindung zum Senden der Ergebnisse an den nächsten PC schon, aber es war nicht gedachte, dass das Krankenhausnetz mit dem Internet verbunden ist. Es gibt immer wieder Berichte in denen wichtige medizinische Geräte eines Krankenhauses wie MRT, Sonostation oder ein CT von außen aus dem Internet erreichbar waren. Das birgt natürlich immense Gefahren wie das Ausspionieren von Daten oder aber dem gefährlicheren Risiko, dass die Geräte manipuliert werden. Durch die Vernetzung von dem Krankenhausbereich mit dem Internet konnten Viren und Würmer auch schon ganze Krankenhäuser lahmlegen, da die Dateien verschlüsselt wurden und so die ganze IT ausgefallen ist. Genau das Problem bzw. die Möglichkeit hat jetzt die c’t LINK ZUM ARTIKEL bei einer App für den Rettungsdienst gefunden. Dabei wurde eine sehr gängige App zu Patienten- und Einsatzdokumentation getestet und dort war es der Hersteller, der nicht sauber gearbeitet hat und auf Verschlüsselung oder Sicherstellung der Anmeldeinformationen geachtet hat. Natürlich wurde da nachgebessert aber es zeigt, dass viele Hersteller sich nicht auf dem aktuellen Stand befinden was Sicherheit von medizinischen Geräten und deren Programmen angeht. Die eben genannten Beispiele sind natürlich nicht nur Sache und mögliche Schuld der Hersteller, denn auch die Anwender müssen sich beispielsweise gute Passwörter überlegen, die Programme und Geräte nur nach Bestimmungszweck benutzen, keine weiteren Apps wie Spiele o.ä. auf das Einsatztablet laden oder private und Patientendaten vermischen.

Fassen wir einmal zusammen. Besonders in dem Bereich der Medizin gibt es viele vertrauliche und schützenswerte Daten, die von uns allen auch geschützt werden sollten. Also besonders die Hersteller müssen hier zu legen, aber auch die Administratoren von Hilfsdiensten und Krankenhäusern müssen ihre Arbeit tun genauso wie die Sanis.

Also immer schön die Updates machen und sichere Kennwörter verwenden sowie immer sensibilisiert sein bei dem Umgang mit wichtigen Daten. Besonders aber sollte man nicht der alten Zeiten hinterher trauern, denn manche Handschrift war die beste Verschlüsselung, die es gab, Kaffee wirkte auf Papier auch Wunder und Papier ist sehr gut brennbar.

Wenig Zeit

Wenig Zeit kann man in verschiedenen Situationen erleben. Einerseits im Einsatz haben wir auf dem Weg zum Patienten Zeitdruck, andererseits wenn man beim Patienten ist und ihm helfen möchte. Dafür gibt es ja Hilfsfristen und Schemata bzw. Arbeitsabläufe, die uns unterstützen so schnell und sauber zu arbeiten um das beste Ergebnis zu erzielen.

Wenig Zeit kann man aber auch im normalen Leben haben. So sieht es aktuell bei uns aus. Dadurch, dass wir im Moment zu zweit diesen Blog hier bearbeiten, ist der Pool an interessanten Themen und der Bearbeitungszeit erschöpft. So wie Dominik auf dem RTW fährt, gibt es bestimmt auch Erlebnisse bzw. Fälle, die man gut aufbereiten kann, aber dazu muss die Zeit sein. Wir machen ja sowohl den Blog als auch die ehrenamtliche Tätigkeit im Sanitätsdienst bzw. Katastrophenschutz als Hobby und nebenbei. Ich bin zwar weiter dabei mich auf dem ELW einzunesten , aber auch nur in der Zeit, die mir dafür bleibt. Beim letzten Dienst konnten wir uns da aber schon weiter voran arbeiten. Wir haben die EDV Umgebung also die PCs der Funker verbessert bzw. die Tablets, die wir als Unterstützung für die Abschnittsleiter haben, aktualisiert. Weiterhin wurden die Abläufe bzw. Hilfsblätter und Zuordnungen von Fahrzeugen und Funkrufnamen überarbeitet. Unser Tool zur Einsatzdokumentation wurde ebenfalls gepacht. Das sind alles wichtige Grundlagen um später im Einsatz, wenn wenig Zeit bleibt eine volleinsatzbereite Software und Systeme zu benutzen zu können ohne dass Fehler auftreten.

Außerdem laufen zurzeit wieder interessante Serien / Dokumentationen / Reportagen im TV, die die wenige freie Zeit sehr gut ausfüllen. Einerseits gibt es da auf vox die Begleitung der Mitarbeiter diversen Leitstellen in der Sendung: „Die Notrufzentrale“. Eine neue Folge gibt es heute Abend dazu. Weiterhin gibt es mit dem Hauptaugenmerk auf die Arbeit der Feuerwehr mit Anteilen des Rettungsdienstes in „112 – Feuerwehr im Einsatz“ auf dmax eine weitere interessante Serie zum Themenkomplex. Diese läuft ein wenig unregelmäßiger am Dienstag. Dahinter folgen dann Reportagen über Einsätze der Feuerwehr aus anderen Länder wie jetzt abgeschlossen England und nun folgend Dänemark.

Fassen wir zusammen, denn wir alle kennen den Umstand, dass wir wenig Zeit haben: Im Einsatz, privat und auch im Ehrenamt. Wir versuchen immer das Beste draus zu machen. In dieser Woche gibt es auf unserer Seite einen kleinen Test um mal zu schauen, wie das Wissen aus unseren Beiträgen verinnerlicht wurde.

Tag des Notrufs – 11.2

Heute besonders heute macht es auch einmal Sinn, dass wir unseren zweiwöchigen Rhythmus brechen und diesen Artikel später auch veröffentlichen. Dieser Tag ist nicht nur ein Teil des Wochenendes sondern das Datum ist entscheidender, denn heute ist der Tag des Notrufes also der 11.2 . Dass man diesen Tag sozusagen öffentlich bekannter macht liegt, leider an nicht so schönen Entwicklungen, die man ja auch bei der Rettungsgasse sieht.

Fangen wir einmal mit dem Notruf an. Die Nummer 112 sollte jedem geläufig sein: Wenn man in Lebensgefahr schwebt, schwere Verletzungen hat und es um Minuten geht um diese Situation zu lösen. Nicht nur bei einem selbst sondern natürlich auch zur Hilfe von anderen, die beispielsweise einen Herzinfarkt haben, in einem schweren Unfall beteiligt waren oder wo die Motorsäge das falsche Teil abgetrennt hat. Dazu gibt es einen sehr lustigen aber treffenden Cartoon von medilearn bzw. Rippenspreizer. Der Notruf sollte gewählt werden, wenn etwas ab ist, was dran sein sollte. Wenn etwas drin ist, was draußen sein sollte. Wenn sich etwas bewegen lässt, was es nicht sollte und besonders wenn sich nichts mehr bewegt, obwohl eine Bewegung da sein sollte.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass es akute und dringende Verletzungen und Symptome sein sollten bei denen es um das Leben des Patienten geht.

Anders schaut es bei dem Bereitschaftsdienst mit der Nummer 116117 aus. Das ist sozusagen der Notruf für alles andere was nicht noch ein paar Tage warten kann. Beispielsweise gehört dazu, wenn die Arztpraxen zu sind oder das Fieber, die Schmerzen oder ähnliches doch zu stark werden und man damit allein nicht mehr fertig wird. Dort erhält man genauso kompetente Hilfe und bindet nicht die wichtigen Ressourcen für sich, während vielleicht andere gerade um ihr Leben kämpfen.

Es müssen nämlich nicht die Knieschmerzen, die man seit einer Woche hat und damit kaum gehen kann, mit einem RTW ins Klinikum gefahren werden müssen. Denn auch, wenn sich das Gerücht leider weiter hält, gibt es keine bevorzugte Behandlung, wenn man mit dem Rettungsdienst gebracht wird. Alle anderen deutlich schlimmeren Probleme haben auch dann noch Vorrang und man muss genauso warten bis die größeren Gefahren abgewehrt worden sind.

Also schlussendlich sollte man die richtige Nummer zu den richtigen Situationen benutzen und dazu erinnern wir uns und auch sehr gerne andere an diesem Tag.

7 Uhr bis 7 Uhr – Bericht über 24 Stunden auf einem Rettungswagen – Teil 1

Der Wecker klingelt! – Ein verschlafener Blick geht zu meinem Wecker: Die Ziffern „5:30“ leuchten auf. Warum wolltest du noch gleich am Sonntag so früh aufstehen? – Ach ja, ab 7 Uhr steht die erste 24 Stunden-Schicht auf einem Rettungswagen an.

Wie ihr merkt, fängt meine Schicht und mein Bericht etwas holprig an. Trotzdem möchte ich euch gerne von meinen bisherigen 24-Stunden-Schichten auf einem Rettungswagen berichten. Die Schichten absolviere ich sowohl aus privatem Interesse als auch für meine Rettungssanitäter-Ausbildung. 160 Stunden muss ich insgesamt auf einer Rettungswache verbringen.

Gegen 6:30 Uhr erreiche ich die Wache und komme zunächst mit den Kollegen, mit denen ich die folgenden Stunden verbringen werde, ins Gespräch. Allzu viel Zeit bleibt aber nicht, da ich noch meine Kleidung heraussuchen und anziehen muss und – noch viel entscheidender – der Rettungswagen auf Vollständigkeit geprüft werden muss. Dies gibt mir aber die Möglichkeit, mich mit dem Wagen, den Funktionen und dem Equipment vertraut machen zu können – die letzte RTW-Schicht ist lange her und die Fahrzeuge im Ehrenamt sind teilweise vollständig anders ausgestattet.

So viel sei schon jetzt verraten: Die bisherigen Schichten variieren von der Einsatzstärke deutlich. Entweder ist die Schicht mit Einsätzen gespickt oder die Schicht ist relativ ruhig und man befürchtet, dass die fehlenden Einsätze am Tag über Nacht auftauchen.

Gerade ist der Check abgeschlossen, da unterbricht der Melder die herrschende Ruhe auf der Rettungswache. Ein Patient soll aus einem Osnabrücker Krankenhaus in ein Münsteraner Krankenhaus verlegt werden, da der Patient dort eine speziellere Behandlung bekommen kann. Eine „normale“ Verlegung, ohne Dringlichkeit oder größeren medizinischen Herausforderungen. Man kommt mit dem Patienten ins Gespräch und spricht über ehemalige ausgeübte Aktivitäten und die „Problemchen“ innerhalb der Familie. Als wir das Krankenhaus in Münster erreichen, wird die Patientin schon erwartet – sowohl vom Krankenhauspersonal als auch von dessen Ehegattin.

Wir machen uns nach der Desinfektion der Trage und benutzten Geräte auf den Rückweg nach Osnabrück und melden uns auf der Wache einsatzbereit.

Immer wieder kommt es aber auch zu sog. „Fehleinsätzen“: Einsätze, für die überhaupt keine medizinische Notwendigkeit bestand. So werden wir mit Sondersignalen zu einem als verletzt gemeldeten Patienten geschickt. Am Unfallort angekommen, stellt sich der Patient „nur“ als alkoholisiert heraus. Er ist zeitlich und örtlich orientiert und suchte offenbar nur eine Gelegenheit, um nach Hause gebracht zu werden. Dafür ist der Rettungsdienst aber natürlich nicht gedacht!

Während ein und derselben Schicht werden wir einem Altenheim mehrmals einen Besuch abstatten: Besonders leid tat mir eine ältere Mitbürgerin, die wir zunächst aus einem Osnabrücker Krankenhaus zurück in das Heim bringen sollten. Nach einem Sturz war sie zur Abklärung in das Krankenhaus gebracht worden, dort wurde aber glücklicherweise nichts gefunden. Daher konnten wir sie wieder zurück bringen, was sehr in ihrem Interesse zu sein schien. Sie freute sich über die Rückkehr in die gewohnte Umgebung. Einige Stunden nachdem wir sie zurückgebracht hatten, weckt uns der Melder und wir werden in das gleiche Altenheim geschickt. Dieselbe Person war leider erneut gestürzt und hatte sich nun einige deutliche Hämatome zugezogen, die überprüft werden sollten. Also brachten wir die Dame erneut in das Krankenhaus, aus dem wir sie zuvor abgeholt hatten.

Soweit der erste Teil meines Berichtes. Nächstes Mal folgt Teil 2! Bleibt gespannt, was noch so passiert…

Neues Layout

Wir versuchen unser Layout immer weiter umzustellen und angenehmer zu gestalten. Da wir nun umstellen mussten, kann es noch ein paar fehlende Bilder oder noch nicht passende Farben geben.

Dafür gibt es eine neue Willkommensseite zu sehen.

Die Ladezeiten sollten sich ebenfalls verbessert haben.

An der Suche wird noch etwas gebastelt, damit sie leistungsfähiger wird.

Monatlich werden bald kleine Quizze oder Umfragen veröffentlicht… Da gibt es später noch Infos zu.

Die Rubrik Links wird demnächst weiter ausgebaut.

Im nächsten Monat werden die E-Mailbenachrichtigungen/newsletter verbessert.

u.v.m. was wir uns noch überlegen…

Das wichtigste: Alle Beiträge bleiben immer leserlich und auffindbar.

Viel Spaß beim neuen Layout und beim Entdecken.

Herzenswunsch KTW / RTW

Fangen wir mit den Begriffen an. Der Herzenswunsch steht für sich selbst, wird aber noch eine sehr große Rolle spielen. Als kleine und kurze Erinnerung für die beiden folgenden Abkürzungen zwei kurze Infos. Ein RTW oder Rettungswagen ist ein Transportfahrzeug in der Notfallrettung. Besetzt mit Notfallsanitätern, Rettungssassistenten und / oder Rettungssanitätern als Besatzung ist es der Auftrag Patienten erst zu versorgen und dann zu transportieren. Handelt es sich in erster Linie um nicht lebensgefährlichen Verletzungen oder nur Verlegungen zwischen Krankenhäusern wird oft der KTW eingesetzt. Der Krankentransportwagen ist in oftmals mit Rettungssanitätern besetzt und hat nur eine Grundausstattung zur Versorgung der Patienten.

Die Fahrzeugtypen in einem guten Zweck verbunden mit dem Herzenswunsch eines Menschen ist ein relativ neues Projekt welches zurzeit immer mehr an Bedeutung, Beliebtheit und Bekanntheit erlangt.

Noch einmal bei einer Familienfeier dabei sein, an die See reisen oder mit dem Ehepartner / der Ehepartnerin eine Veranstaltung besuchen oder in die Natur eintauchen sind nur wenige und allgemeine Wünsche von unheilbar und schwer kranken Menschen. Diese sind meist sehr viel individueller aber auch einfacher gehalten als diese Bespiele. Allerdings haben diese ganzen Wünsche große Hindernisse für die Patienten oder / und deren Angehörige. Man müsste beispielsweise die Möglichkeit im Liegen zu reisen ermöglichen oder Sauerstoff zur Verfügung zu stellen oder eine EKG Überwachung dauerhaft zu stellen, leisten um nur die allgemeinsten Probleme zu nennen. Dazu würden noch die Organisation und das Buchen von Tickets, Absprache mit dem Vor-Ort Service und anderen Beteiligten anstehen.

Mit einem Herzenswunsch KTW / RTW hat man das Fahrzeug, die dazugehörige Ausstattung, die benötigte Ausrüstung und die notwendige Besatzung um die Patienten mit allen Hilfsmitteln und Methoden zu versorgen. Nur für diesen Zweck wird das oder die Fahrzeuge freigehalten. Von der Bauform sind sie meistens auch nicht als Kastenwagen ausgeführt, sondern mit Fenstern um einen möglichen und guten Ausblick für die Patienten zu schaffen. Dauerhafte Sauerstoffversorgung ist vorhanden und somit einsatzbereit wie auch die durchgehende Vitalparameterüberwachung oder auch eine Medikamentengabe bei speziell ausgebildeten Helfern. Helfer, die den HW-KTW/RTW besetzen sind nicht nur normal ausgebildete Rettungskräfte, sondern erhalten eine zusätzliche Schulung. Diese bereitet auf die zu betreuenden, zu versorgenden und zu transportieren Patienten und deren Angehörige vor. Die Patienten kommen aus einem Hospiz oder einer besonderen Station aus dem Krankenhaus wo sie sonst keine wirkliche Möglichkeit haben sich außerhalb dieser Räumlichkeiten zu bewegen. Man muss darauf vorbereitet sein mit diesen schwer kranken Patienten unterwegs zu sein und was im Fall der Fälle alles passieren kann. Dazu gehören auch rechtliche Themen um mit den Vorkehrungen der Patienten in gewissen Fällen umzugehen zu wissen.

Die Fahrten eines HW- KTW/RTW finden nicht im Zuge des normalen Rettungsdienstes statt und werden somit auch nicht normal wie alltägliche Fahrten abgerechnet. Das bedeutet genauer gesagt, dass die Kosten für Fahrzeug, Ausflug, Ausbildung, Technik u.ä. über Spenden finanziert werden müssen. Nur wenn die Kosten gedeckt werden können, kann dieser einmalige Wunsche eines Menschen überhaupt bindend geplant werden. Zu der Kostenfrage kommen noch weitere Faktoren dazu. Die Planung kann nur mit Erfahrung und der Motivation der Mitarbeiter etwas werden. Denn die Details der Reise an sich, wohin und wie ist diese überhaupt möglich, müssen ja auch festgelegt werden. Kann man zu dem Ort überhaupt mit diesem Spezialfahrzeug kommen, was passiert in einem Sonderfall und was ist mit der Besatzung schaffbar, sind nur einige Beispiele.

Immer mehr Organisationen (MHD, ASB, DRK usw.) und Orte oder Städte bieten diese komplizierte Wünsche Erfüllung an. Meistens kann jeder, der mindestens Rettungssanitäter ist, sich in diesem sozialen und besonderen Projekt beteiligen. Allerdings muss sich jeder vorher im Klaren sein, dass man meist todkranken Menschen ihr sich sehr gewünschtes Anliegen erfüllen kann, aber die große Gefahr besteht, dass Komplikationen auftreten und es um das Leben des Patienten geht.

 

„Nicht Wiederbeleben“-Tattoo – eine wirksame Patientenverfügung?

Wir möchten Euch heute über einen etwas kuriosen Fall berichten, der sich so in den USA zugetragen hat:

Die Sanitäter und Ärzte werden zunächst gestaunt haben, als sie das „Do not resuscitate“ (deutsch: Nicht Wiederbeleben) -Tattoo auf dem Brustkorb des Patienten erblickt haben. Die Ärzte erkennen aber schnell, dass der Patient an sich so schnell wie möglich wiederbelebt werden muss.

Die Krankengeschichte und das akute Krankheitsbild gaben Anlass dazu: Der Patient ist alkoholisiert und hat Vorhofflimmern, an Vorerkrankungen sind außerdem ein chronisches Lungenleiden und Diabetes bekannt.

Was aber nun tun? Sind die Ärzte an ein Tattoo auf der Brust des Patienten gebunden? Stellt das Tattoo eine Patientenverfügung dar und bindet sie die Ärzte wie eine solche? Oder begehen die Ärzte eine Unterlassene Hilfeleistung, wenn sie keine Maßnahmen ergreifen.

Die Zeit rennt gegen die behandelnden Ärzte. Eine Entscheidung muss nun schnell getroffen werden. – Sie entscheiden sich aber zunächst für lebensverlängernde Maßnahmen.

Die behandelnden Ärzte müssten dann trotzdem alle Maßnahmen ergreifen, um den Patienten zu stabilisieren, sonst drohe eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. – Denn die behandelnden Ärzte können ohne eine Äußerung des Patienten gar nicht einschätzen, ob die Erklärung überhaupt nicht aktuell ist oder ob der Wille des Patienten mittlerweile ein anderer ist.

Die Ärzte in unserem Fall sind aber weiterhin unsicher und konsultieren nun die Ethik- und Rechtsexperten der Klinik. Diese vertreten die Auffassung, die Tätowierung sei präzise formuliert und empfehlen den Ärzten, sich daran zu halten. Inzwischen hat der Sozialarbeiter der Klinik die schriftliche Patientenverfügung ausfindig gemacht. Darin hat sich der Patient ebenfalls gegen lebensverlängernde Maßnahmen entschieden.

Als sich der Zustand des Patienten in Miami weiter verschlechtert, verzichten die Ärzte auf eine künstliche Beatmung – für sie steht die Entscheidung aufgrund der Empfehlung der Ethikexperten und der Patientenverfügung nun nicht mehr infrage. Der Mann stirbt einen Tag, nachdem er ins Krankenhaus eingeliefert worden ist.

Das Fazit der Mediziner: „Das Tattoo ‚Nicht Wiederbeleben‘ hat mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen.“

Notiz über Notizen

Aus aktuellem Anlass und weil wir es bisher noch nicht sauber zusammengefasst haben, gibt es heute eine kleine Tippsammlung zum Thema Notizen auf dem Sandienst oder im Rettungsdienst.

Stellen wir uns eine Situation vor bei der wir als Sanitäterteam zu einer aufgebrachten Familie kommen, die uns von allen Seiten belagern und neue (für sie relevante) Infos zum Patienten mitteilen wollen. Der Patient selbst kann sich nicht mehr wirklich mitteilen, weil er starke Probleme mit dem Kreislauf hat. Bei der Anamnese und dem Erfassen von Vitalwerten, werden wir trotz dessen, dass wir für Ruhe sorgen, immer wieder unterbrochen und gestört.

Das ist jetzt sehr überspitzt dargestellt und natürlich kann man sich Platz verschaffen sowie nicht benötigte Helfer oder angehörige aus dem Zimmer schicken. Auf Veranstaltungen geht das allerdings schon schlechter.

Wir erfassen also sehr wichtige und wechselnde Daten, aber wie behalten wir diese oder dokumentieren sie ordentlich?

Allgemein müssen wir alles was wir machen auch erfassen und dokumentieren. Nun ist das Protokoll aus Papier nicht wirklich handlich um es dabei auszufüllen. Besonders ungünstig ist es, wenn man gerade die Blutdruckmanschette anlegt oder eine Infusion vorbereitet. Auch die digitale Variante mit dem Tablet ist eher ein wenig sperrig und unhandlich.

Deswegen schauen wir uns heute mal schnelle und einfache Alternativen an. Wobei es im Endeffekt keine Alternativen sind, denn wir müssen ja noch ein richtiges Protokoll schreiben.

  1. Der Handschuh

Wir müssen um uns selbst und den Patienten zu schützen Handschuhe tragen. Diese eignen sich aber auch um Notizen zu verfassen. Mit einem Kugelschreiber kann man sich im Vorfeld die wichtigsten Abkürzungen aufschreiben. Dazu würden beispielsweise: RR für Blutdruck, AF für die Atemfrequenz, HF für den Puls und vielleicht den GCS gehören. Je nach Schriftart und Handgröße würden auch Veränderungen darauf Platz finden. Problem ist dabei nur die Haltbarkeit der Handschuhe, denn nach Kontakt mit Blut o.ä. wechseln wir diese und damit sind unsere Notizen weg oder unleserlich. Als Gimmick gibt es sogar vorbedruckte Handschuhe zu kaufen, diese sind allerdings teurer und werden eher selten von der HiOrg übernommen.

  1. Leukostreifen

Um Verbände oder alles andere zu fixieren, benötigen wir Leuko. Allerdings können wir auch einen Streifen auf unsere Oberschenkel oder den Arm kleben. Darauf lassen sich wieder die Abkürzungen eintragen und im Einsatz dann ausfüllen. Der Vorteil ist, dass wir die Streifen während des Einsatzes nicht wechseln, aber sie können sich leichter ablösen als die Handschuhe. Der Platz den man hat, kann man sich natürlich dafür besser einteilen.

  1. Zettel und Stift

Altbewährt könnte man sich auch einen kleinen Zettel und einen Kugelschreiber in die Tasche stopfen und den immer wieder rausholen. Dabei sind die Leserlichkeit und der Verlust des Zettels aber sehr problematische Eigenschaften. Dazu muss man wahrscheinlich auch immer zwei Hände benutzen um die Werte aufzuschreiben.

  1. Der Patient

Im absoluten Notfall und wenn es nicht anders geht, könnte man auch den Arm des Patienten benutzen um die Werte zu notieren. In MANV Fällen oder bei einer großen Katastrophe ist es solange es noch keine Anhängekarten gibt, eine bessere Variante als nichts zu dokumentieren. Ist der Patient bei Bewusstsein ist es natürlich notwendig ihm die Sache zu erklären und um Erlaubnis zu fragen.

Zusammen gefasst gibt es verschiedene Möglichkeiten sich selbst die Werte zu merken und dann für den richtigen Zeitpunkt zu übertragen. Allerdings haben alle Möglichkeiten schlechte Eigenschaften und müssen im Einzelfall und mit den eigenen Vorlieben geprüft werden. In den Kommentaren wäre auch Platz die eigenen Erfahrungen und Möglichkeiten mit uns zu teilen.

Rückkehr der Alarmsirenen in Osnabrück

Da die meisten Autoren und Leser unserer Seite aus Osnabrück stammen, möchten wir Euch heute über einen aktuellen Beschluss des Osnabrücker Rates berichten.

Am Dienstagabend vergangener Woche wurde in Osnabrück mit großer Mehrheit beschlossen, 15 neue Sirenen anzuschaffen, damit alle Bürger von Warnsignalen erreicht werden. Denn den Kommunen obliegt laut dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz die Warnung der Bevölkerung in Katastrophenfällen, wie beispielsweise Hochwasser oder größeren Bränden.

Nachdem alle Sirenen – immerhin 99 Stück für das Stadtgebiet – im Jahr 1993 flächendeckend abgebaut wurden, erleben diese nun ein Comeback. Damals liefen Verträge aus, die Technik war veraltet und der Bund entschied sich, die Bevölkerung auf anderen Wegen zu warnen. Letztlich blieben lediglich zwei solitäre Sirenen in Osnabrück, die zur Alarmierung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehren dienen.

Die Notwendigkeit der Sirenen ergebe sich daraus, dass nicht alle Bürger über die Smartphone-Warn-App NINA oder ähnliche Apps verfügen und deshalb im Katastrophenfall längst nicht alle Bewohner erreicht würden. Zudem sei das Mobilfunknetz in Katastrophenfällen nicht zuverlässig.

Nachdem die Stadt nun 20 Jahre ohne flächendeckendes Warnsystem war, soll sich dies nach der Ansicht der Verwaltung nun schnell ändern: In einer Beschlussvorlage für den Osnabrücker Stadtrat sind Investitionen von 300.000 Euro für die Anschaffung und Installation von 14 Sirenen vorgesehen. Die Anlagen sollen auf Schuldächern, also städtischen Gebäuden errichtet werden und durch ihre Anordnung im Stadtgebiet bis auf wenige Ausnahmen alle Bürger akkustisch erreichen können.

Allenfalls als Ergänzung sieht die Verwaltung den Einsatz von Smartphone-Warn-Apps wie „Katwarn“, das vom Landkreis Osnabrück genutzt wird. Lediglich rund zehn Prozent der Bevölkerung würden im Ernstfall mittels eines solchen Systems erreicht werden – viel zu wenig für eine flächendeckende Alarmierung. Durch die geringere Technik-Affinität würden vor allem ältere Personen von der Warnung ausgeschlossen werden. Nicht zuletzt sei eine Alarmierung auch abhängig von der Stabilität des Mobilfunknetzes. Durch die gravierenden Auswirkungen von Naturkatastrophen sei es jedoch nicht unwahrscheinlich, dass Warnungen gerade dann abgegeben werden müssen, wenn das Mobilfunknetz nicht verfügbar ist.

Aufgabe der Stadt ist es nun aber zunächst, die Bürger über die Sirenen und die Bedeutung derer zu informieren. Dies soll durch eine umfassende Info-Kampagne erfolgen.

INTERVIEW mit der Bahn

Bei jeder größeren Veranstaltung gibt es die Bestimmungen, dass ein Sandienst gestellt werden sollte. Je nachdem wie viele Besucher erwartet werden und wie hoch die Verletzungswahrscheinlichkeit ist, werden natürlich mehr Sanitäter und medizinische Ausrüstung sowie Fahrzeuge benötigt.
Viele Besucher oder in diesem Fall Fahrgäste an der Zahl über zwei Milliarden für das Jahr 2016 wurden bekannt gegeben. Eine große Menge an möglichen Patienten, die man haben könnte. Heute soll es darum gehen, was sozusagen der Sanitätsdienst der Bahn ist. Darüber hinaus gibt es weitere Informationen und was in den bestimmten Situationen passieren sollte. Dazu haben wir uns ein paar Fragen überlegt, die wir der Bahn genauer gesagt dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit gestellt haben. Zu unserer Freude wurden diese kompetent beantwortet und nun können wir euch das Interview präsentieren.
Zum Interview einige Hinweise. Unsere Fragen werden normal formatiert gestellt und danach in Fett von einem Bahnsprecher der Bahn beantwortet. Sollten kleine Anmerkungen oder Erklärungen durch uns hinzugefügt werden, so sind diese Teile kursiv geschrieben.

Sind alle Mitarbeiter der Bahn (Personenverkehr, DB Netz usw.) verpflichtend in erster Hilfe geschult? Bieten Sie Lehrgänge oder Fortbildungen an?

In jedem Team bei der DB gibt es sogenannte Ersthelfer, die speziell in Erster Hilfe geschult sind. Mindestens einer dieser Ersthelfer ist zum Beispiel stets an Bord eines ICE. Insgesamt gibt es im DB-Konzern über 10.000 Ersthelfer.

Welche Behandlungsmaterialien (Notfallkoffer, Defibrillator) gibt es in den verschiedenen Zügen oder im Bahnhof? Ist an jedem Bahnhof ein Defi vorhanden oder nur ab einer bestimmten Größe? Gibt es Pläne in jedem ICE einen Defi zu stationieren?

Die DB Station&Service AG hat bisher keine Defibrillatoren an DB-Bahnhöfen aufgestellt. Der Grund dafür ist, dass es keinen Hersteller gibt, der derzeit einen zertifizierten Defibrillator im Angebot hat, welcher nachweislich unter den Bedingungen elektromagnetischer Beeinflussungen durch Oberleitungsanlagen in Verbindung mit Eisenbahnfahrzeugen im Betrieb zweifelsohne zuverlässig und störungsfrei arbeitet.

Der Einsatz von Defibrillatoren im Bahnhof ist derzeit aus überwiegend technischen Gründen nicht vorgesehen. Es bedarf weiterer technischer Erkenntnisse und möglicherweise auch einer Weiterentwicklung der Geräte.

  • Es gibt keine gesicherten technischen Erkenntnisse über Wechselwirkungen mit der bahntypischen elektrischen Oberleitung (15.000 Volt, vom Ortsnetz abweichende Stromfrequenz 16 2/3 Hertz).
  • Defibrillatoren wären im Bahnhof oft Witterungseinflüssen ausgesetzt. Im Gegensatz zu Flughäfen, wo Defibrillatoren bereits häufig anzutreffen sind, sind die meisten Bahnhöfe keine geschlossenen und beheizten Gebäude. Zudem ist zu erwarten, dass auch Defibrillatoren Ziel von Vandalismus werden.
  • Ein am Bahnhof stationierter Defibrillator würde die Umgebungstemperatur annehmen. Je nach Bauart lassen sich ab Temperaturen um den 0 Grad-Bereich die Elektrodenpads nicht mehr zuverlässig anbringen. Das birgt ein erhebliches Risiko für Patient und Anwender.

Es gibt keine Pläne, Züge mit Defibrillatoren auszustatten.

Gibt es Regelungen, wie weit ein Zug zum nächsten Bahnhof fahren soll oder ob auf der Strecke der Patient dem Rettungsdienst übergeben wird?

Der Zugbegleiter informiert den Triebfahrzeugführer über den Notfall. Der Triebfahrzeugführer informiert dann die zuständige Betriebszentrale.

Von der Betriebszentrale erhält der Triebfahrzeugführer Anweisungen, wie das weitere Vorgehen ist: Von dort erfährt er den Haltebahnhof, an dem ärztliche Hilfe bzw. ein Krankenwagen (ein Rettungswagen höchstwahrscheinlich) zum Zug kommt. Der Zugbegleiter ist weiterhin angewiesen im Falle eines Notfalls per Durchsage, nach ärztlicher Hilfe zu suchen (Dazu ein Erlebnisbericht). In jedem Fall leistet der Ersthelfer an Bord erste Hilfe.

Wird der Rettungsdienst über die Fahrdienstleitung oder direkt über den Notruf alarmiert?

Die Verständigung der Fremdrettung, d.h. Feuerwehr, Rettungsdienst usw. erfolgt stets durch die zuständige kommunale Leitstelle, übliche Bezeichnung „Rettungsleitstelle“. Diese wird bei Ereignissen auf Bahnanlagen durch die Notfall-Leitstelle über Notruf 112 informiert.

Werden die Notfallmanager der Bahn nur bei Unfällen o.ä. hinzugezogen und oder auch bei einzelnen Patienten im Zug? Übernimmt die Bahn bei Unfällen selbst die Erdung der Oberleitung oder können das auch die Feuerwehren?

Notfallmanager sind benannte Mitarbeiter des EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen: Bahn, Metronom, NWB etc.), die bei einem Einsatz von Fremdrettungskräften im Ereignisfall für den Schutz der Einsatzkräfte vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb verantwortlich sind und dem Einsatzleiter als Fachberater zur Seite stehen. Bei einem so genannten medizinischen Notfall im Zug werden die Notfallmanager i.d.R. nicht hinzugezogen.

Die Bahnerdung der Oberleitung dient der Abwehr einer Gefahr aus dem Bahnbetrieb und ist somit Aufgabe und Zuständigkeit des Anlagenbetreibers. Die Sicherstellung der Bahnerdung obliegt dem Notfallmanager. Feuerwehren können auf freiwilliger Basis und zusätzlich zum Notfallmanager bei Vorliegen bestimmter seltener Voraussetzungen das Bahnerden übernehmen. Hierfür müssen sie vorab entsprechend unterwiesen werden. Die Entscheidung, ob Einsatzkräfte einer Feuerwehr unterweisen werden, liegt beim jeweiligen Träger der Feuerwehr und dem EIU. Die Zuständigkeit verbleibt jedoch stets beim EIU.

Wie häufig rücken die Rettungszüge im Jahr aus? Wie lange dürfen Sie bis
zum Einsatz benötigen, gibt also Fristen?

Rettungszüge (spezielle Zuggattung, die aus zwei (nicht elektrische) Loks, Transportwagen, Sanitätswagen und  Löschmittelwagen bestehen können) sind Bestandteil des Rettungskonzeptes für Tunnel auf zwei Schnellfahrstrecken und werden ausschließlich auf diesen Strecken eingesetzt. Ereignisse im Tunnel sind aufgrund des vierstufigen Sicherheitskonzeptes extrem selten, sodass es bisher kaum zu einem Einsatz der Rettungszüge gekommen ist.

Wie häufig gibt es Notarzteinsätze IM Zug?

Statistiken zu Notarzteinsätzen geben wir nicht bekannt.

 

Zusammengefasst kann man sagen, dass sich die Bahn auf ihre vielen Fahrgäste vorbereitet hat und Konzepte entwickelt hat, wie man Patienten versorgen kann. Natürlich decken unsere Fragen nicht jedes Thema ab und sollen auch nur für einen Überblick sorgen. Durch die ausführlichen Antworten weiß man nun auch, warum nicht wie im Vergleich zum Flughafen überall ein Defi hängt oder weshalb ein Zug mit dem Stichwort „Notarzteinsatz im Zug“ etwas Verspätung haben kann. Für die ausführliche Beantwortung unserer Fragen möchten wir uns bei der Öffentlichkeitsarbeit der Bahn bedanken.

neue Aufgabe: Funken

Wie vor längerer Zeit schon angekündigt, aber bisher noch nicht zeitlich umgesetzt, beginnt das Projekt neue Aufgaben im Einsatz zu übernehmen. Bisher beschränkt sich das bei mir ja auf die Behandlungskomponente oder auf den Transportbereich. Eine höhere medizinische Ausbildung war bisher zeitlich nicht drinnen. Demnächst soll es demnach im Einsatz auch der Bereich des ELW werden. Der Plan ist Funker zu werden und den Einsatz so aus einer anderen Sicht zu betreuen.

In Deutschland gab es einen wichtigen Wechsel im Bereich der Einsatzkommunikation. Dabei wurde der Analogfunk der verschiedenen Organisationen zu einem Digitalfunk zusammengefasst. In diesem können theoretisch die Polizei mit dem Rettungsdienst und der Feuerwehr zusammen funken. Dafür gibt es anstatt von Kanälen nun Funkgruppen. Die bekannten sind je nach Stadt / Landkreis und der Art wie Rettungsdienst / Katastrophenschutz / Feuerwehr und danach chronologisch von 1 bis 3 aufgeteilt.  Da man in den Funkgeräten nicht alle Funkgruppen braucht und diese sich auch oft ändern, gibt es die Konvention, dass alle Funkgeräte mindestens die Rettungsdienst 1 Gruppe des Kreises oder der Stadt haben.  Das ist aus einfachen Gründen wichtig um bei einem Transport, einem MANV oder einer Übung vor Ort zu kommunizieren. Zum Digitalfunk muss man sagen, dass extra ein gesamtes neues Netz, ähnlich zum Mobilfunknetz, aufgebaut werden musste. Dieses soll auch ohne Stromversorgung für eine gewisse Zeit arbeiten können. Eigene Netze oder Kanäle im 4m Bereich, die man analog mit einem ELW aufbauen konnte, gibt es also so nicht. Natürlich kann man in DMO (ehemals 2m / Direct Mode) unabhängig den Einsatzfunk durchführen. Geplant waren ein besserer Empfang und eine bessere Qualität des Funkens. Zum Empfang kann man sagen, dass oftmals die Kopftrageweise notwendig ist um Empfang zu haben und etwas zu verstehen. Es gibt nicht wie beim Analogfunk oder beim Radio die Chance etwas durch Rauschen zu verstehen. Im Digitalfunk gibt es nur da und empfangsbereit oder nicht da und kein Netz. Zur Qualität muss man dann noch sagen, dass der Spruch: „Denken, Drücken, Sprechen“ passend ist, denn die Verbindung muss erst hergestellt werden und deswegen kann man nicht sofort lossabbeln. Leider haben sich in der letzten Zeit Einsätze ergeben, die mit den Digitalfunk großes Probleme hatten und die dann auf Analogfunk oder Diensthandys umsteigen mussten. Apropos Handys, die neuen Funkgeräte können je nach Konfiguration SMS-ähnliche Nachrichten verschicken und auch ins normale Festnetz telefonieren.

Nun zurück zu den persönlichen Erfahrungen. Den offiziellen Digitalfunklehrgang habe ich schon vor mehr als einem Jahr absolviert.  Allerdings hat man da nur mit den normalen Handfunkgeräten und den Funkgeräten im Auto zu tun gehabt. Bei Einsätzen, Sandiensten oder Übungen habe ich natürlich auch schon gefunkt gehabt. Zusätzlich gehörte es dazu die SMS-Funktionalität (in dem Fall SDS, wenn mich nicht alles täuscht) auszuprobieren und als unpraktikabel, aber Langeweile tötend zu bewerten. Nun geht es also an den richtigen Funkplatz im ELW. Allerdings ist es damit mit den neuen Aufgaben noch nicht getan. Die Kommunikation mit den Teams oder den anderen Fahrzeugen ist zwar sehr wichtig, aber ebenso wie bei der Behandlung ist die Dokumentation noch wichtiger. Die Führung oder der Stab oder Einsatzleiter muss ja im Einsatz wissen, wie der Einsatz läuft. Im ELW gibt es dazu eine Lagekarte, die mit den heutigen Systemen auch auf tragbare Tablets oder Laptops dargestellt werden kann. Damit die Lageänderungen und Statusaktualisierungen nun der Führung mitgeteilt werden können, gibt es verschiedene Einsatzplanungsprogramme. Mit diesen kann jeder Funkspruch dokumentiert werden. Beispielsweise: Welche Fahrzeuge auf der Anfahrt sind, welche Fahrzeuge nun belegt sind und welche im Transport gebunden sind. Natürlich können die Statusmeldungen von den Teams auch den einzelnen Kräften zugeordnet und später geändert sowie angepasst werden. Dann sieht man auch, dass der eine RTW besetzt ist, aber ein anderer RTW mit Staus drei auf dem Weg ist. Im Nachhinein kann man dann den Einsatz auswerten oder für spätere Nachfragen als Gedächtnisstütze zur Verfügung haben. Wenn es im Einsatz richtig zur Sache geht, ist es empfehlenswert sich entweder handschriftlich oder vorher digital Notizen zu machen, damit man in der Dokumentation nicht alles korrigieren muss.

Darauf wurde ich jetzt in der letzten Zeit geschult und eingewiesen, sodass ich bald in einem Einsatz auch die Aufgaben übernehmen kann. Dadurch, dass man in dem Bereich arbeitet, fällt die Einarbeitung definitiv leichter. Allerdings kann jeder, der nicht so viel mit IT zu tun hat, Funker werden und die Einsätze mitdokumentieren. Meistens ist in den HiOrgs der Bedarf ja da, da es mehrere Einsätze auch mal gleichzeitig gibt und nicht immer jeder zur Verfügung steht. Ich habe mir nicht nur alles erklären lassen und habe mich danach am Programm versucht, sondern ich konnte auch beim Umbau auf eine neuere Technik helfen. Die neue Hardware musste einsatzbereit gemacht werden und da konnte ich meine Erfahrung mit einbringen. So hatte ich die Chance die gesamte Technik im ELW weiter zu verstehen und bin somit im Einsatz auch bei Problemen in der Lage diese zu beseitigen. Damit bleibt mir nur noch abzuwarten bis der erste Einsatz auch kommt.

Es gibt NEUES

Naja so neu wahrscheinlich auch nicht, aber es lohnt sich dazu einen Beitrag zu schreiben.

Es wird ab dem nächsten Artikel zu jedem Beitrag ein Beitragsbild geben. Das Bild wird die Kategorien zeigen in die wir den Artikel einsortieren würden. Somit bringt es dem Leser den Vorteil zu wissen worum es geht. So wird die Aufmachung der Facebook oder Twitter Verlinkungen auch definitv anschaulicher.

Das Wörterverzeichnis oder auf schlau Glossar wird wieder fortgeführt und erweitert. Allerdings bisher nur im Backend und wird demnächst dann für euch zu sehen sein. Wir versuchen dann in die Artikel die Verlinkungen einzufügen damit manche Begriffe und Akürzungen dann erklärt werden.

Falls man es als aufmerksamer Leser schon gesehen hat, bestätigen wir es hiermit, dass Andreas zur Zeit sich aus dem Projekt zum Blog zurückgezogen hat.

Aufgrund unserer Arbeitssituation und der verringerten Freizeit werden wir den Veröffentlichungsryhtmus auf zwei Wochen verlängern müssen. Bisher ist es immer durch unerwartete Umstände dazu gekommen, dass wir Artikel nicht raushauen konnten. So wird es bald die Regel sein, dass Beiträge alle zwei Wochen erscheinen. Wenn es spannende, neue und fertige Artikel gibt, werden wir diese im Wochenrythmus veröffentlichen.

Wenn wir uns andere Blogs anschauen, die ungefähr wie wir gestartet sind oder schon länger liefen, sehen wir leider, dass diese auch eingeschlafen sind oder kämpfen. Nach unserer letzten Besprechung sind wir uns aber sicher, dass wir weitermachen wollen und wir so viel Spaß daran haben, dass wir auch gar nicht aufhören können.

MANV – Massenanfall von Verletzten – wenn es richtig losgeht

Hinweis: Dies ist nur als grober Überblick zu betrachten!

 

Entstehung:

Entstehung ist vielleicht nicht die richtige Wortwahl, aber es beschreibt sehr gut wie so ein MANV entstehen kann. Dazu gibt es leider viele mögliche Szenarien und Situationen. Naturkatastrophen (Erdrutsch, Waldbrand, Überflutung), Unfälle (Busunfall, Zugentgleisung), Unglücke (Gasexplosionen, Massenpanik, Atomunfälle) oder Gewaltsituationen (Attentat, Situationen mit gewaltbereiten Gruppen) können Szenarien auslösen, die uns in der Rettung oder im Katastrophenschutz zu einem MANV ausrücken lassen. Bei allen Ereignissen sind eine Großzahl an Menschen verletzt und müssen versorgt werden.

 

Konzept:

In Deutschland gibt es eine sehr gut ausgebildete und durchgeplante Versorgungsmöglichkeit von Verletzten oder Kranken. Sei es der Rettungsdienst und danach die Kliniken zur Weiterversorgung. Im Alltag laufen sie normalerweise nicht auf 100% ihrer Kapazität, was unwirtschaftlich wäre. So fahren in manchen Städten als Beispiel 5 RTWs, mit drei KTWs und zwei NEFS im Tagesgeschäft. Nun passiert aber eine Großschadenslage und die Rettungsmittel würden dorthin fahren, was wäre dann mit der Vielzahl zu versorgenden Verletzten am Unfallort und den regulären Notfällen?

Das Konzept des MANV ist gegliedert und wird dann von der Leitstelle je nach Schadenslage alarmiert bzw. auch später geändert. Je nach geografischer Lage gibt es Unterschiede. Allerdings wird davon ausgegangen, dass bis zu 5 Notfälle über die Regelrettung abgearbeitet werden könnte. Danach gibt es aufeinander aufbauende Stufen:

MANV 7: Ist die erste Stufe und wird ausgelöst nachdem die Mittel der Regelrettung nicht ausreichen, da mehr als 5 Patienten zu versorgen wären. Maximal sollen in dieser Stufe 7 Patienten in der Ersteinschätzung gezählt werden. Auch leichtverletzte Personen müssen mit eingerechnet werden, denn auch diese brauchen unsere Hilfe.

MANV 15: Die Regelrettung wäre maßlos überfordert und die Kapazitäten der Krankenhäuser würde schon ordentlich auf die Probe gestellt werden. Es können bis zu 15 Personen verletzt sein und Hilfe benötigen.

Ü-MANV (je nach Auslegung auch MANV30 und MANV50): Eine große und von den Auswirkungen her eine sehr schlimme und große Lage, in der ein Kreis oder eine Stadt es sehr schwer hat die Lage zu bewältigen. Hier werden somit Rettungsmittel aus der Nachbarschaft benötigt. Gesteigerte Einteilungen existieren danach als öffentlich bekannte MANV Stufen nicht, denn in dem Fall würden andere Stellen informiert werden und Krisenstäbe die Koordination der Lage übernehmen.

 

Durchführung:

Die Situation ist geschehen und die Leitstelle bekommt die Information darüber. Zu der Zeit kann sie schon voralarmieren. Sobald das erste Fahrzeug an dem Ort eingetroffen ist und eine weitere Lageeinschätzung mitgeteilt hat, muss der Disponent die richtige Stufe auslösen. Ist nun ein solcher Ü-MANV (als Beispiel) ausgelöst, werden nicht nur die (normalen im Einsatz befindlichen) Rettungsmittel informiert. Aufgrund der Anzahl werden auch die ehrenamtlichen Helfer der SEG (Schnelleinsatzgruppen) der Hilfsorganisationen und weiteren Organisationen wie FF, THW und Notfallseelsorge alarmiert um in ihrem Bereich zu helfen.

Der Einsatz wird vor Ort von verschiedenen Personen geleitet. Die Versorgungspläne und Transportrichtlinien sowie die Einteilung der Notärzte werden vom LNA also dem leitenden Notarzt koordiniert. Die Rettungskräfte werden vom OrgL (Organisatorischer Leiter RD) koordiniert und in die Bereiche Patientenablage, Behandlungsplatz und Transport eingeteilt. Die Lösung des Problems oder die Bekämpfung der Ursache übernimmt zumeist die Feuerwehr. Währenddessen wird die Logistik und technische Unterstützung durch das THW geregelt. Zu den Personen gibt es natürlich auch die nötigen Fahrzeuge, die bei den Aufgaben helfen. Der ELW wird bei der Organisation benötigt und zu den normalen Rettungsfahrzeugen kommen beispielsweise der GW-SAN (Material für die Versorgung) oder auch Rettungshubschrauber dazu. Eher selbstverständlich aber trotzdem wichtig ist die Polizei zur Absicherung, wenn sie nicht schon zur Gefahrenabwehr vor Ort ist und die Pressesprecher um die Informationen rauszugeben.

Die Verletzten werden nach ihrer Rettung aus dem Gefahrenbereich gesichtet und danach durch die einzelnen Stationen / Einsatzabschnitte geführt bis sie am Transport ankommen und von diesem zur Zielklinik gebracht werden. Die einzelnen Einsatzabschnitte werden durch die dazugehörigen Leiter koordiniert um den Einsatz möglichst schnell und geplant abzuarbeiten. Dabei ist die Patientenversorgung nicht unbedingt der alleinige wichtige Abschnitt. Abgesehen davon ist die Anfahrt aller Rettungsmittel besonders wichtig, denn 50 Einsatzfahrzeuge, die in einer Einbahnstraße nicht drehen können gefährden den Ablauf. Die Bekämpfung der Ursache und die Eindämmung gehören ebenso dazu, damit man sich selbst oder die Patienten nicht gefährdet.

Sollte es absehbar sein, dass der Einsatz länger dauert und sich hinzieht ist spätestens dann die Verpflegungskomponente nachzufordern um die Verletzten und die Einsatzkräfte fit zu halten. In dem Zuge sollten auch aus anderen Kreisen oder Städten Ersatzrettungsmittel in den „leeren“ Bereichen aushelfen oder die Einsatzkräfte der MANV-Lage ablösen.

 

Weitere Informationen:

Dies ist nur ein sehr kleiner und grober Überblick über MANV Einsätze. Hier kann und sollte nicht auf alles eingegangen werden. Bei großem Interesse und der Suche nach weiteren Informationen hilft das offizielle Konzept des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, welches hier zu finden ist.

 

 

Helfen in Schweden

Wir berichten ja eigentlich nur über Sandienste oder den Rettungsdienst allgemein in Deutschland insbesondere in unserer näheren Umgebung. Heute soll es dazu noch etwas weiter weggehen.

Thematisch geht es dazu um erste Hilfe und die Möglichkeiten uns professionellen Retter zu unterstützen.

In Deutschland wird man sensibilisiert durch zahlreiche Werbekampagnen wie zum Beispiel die „Woche der Wiederbelebung“ oder anderer Themen und Projekte wie 100Pro Reanimation. So wird man dazu animiert sich mehr mit dem Thema Leben retten und erste Hilfe zu beschäftigen. Leider ist es ja noch nicht überall ein fester Unterrichtsbestandteil in der Schule wichtige lebensrettende Maßnahmen zu schulen.

An jedem größeren Bahnhof in Deutschland gibt es jetzt zur Unterstützung von Passanten und zur Ersten Hilfe Defis an zentralen Orten. Diese Hilfsmittel zur Laienreanimation finden sich zum Glück zusätzlich in immer mehr öffentlichen Gebäuden und an Veranstaltungsorten. Es gibt dazu allerdings noch keine Richtlinie, mit der man die Defis überall verpflichten könnte. Natürlich kann man mit einem Defi allein nicht jeden retten und auch nicht jeder Notfall besteht aus Kammerflimmern. Allerdings sind die Situationen nun mal sehr häufig und da kann der Defi Leben retten.

Von der Schiene aufs Wasser. Auf Fährschiffen und Transportfähren gibt es nun mindestens einen Defi zur normalen Bereitstellung eines Sanitäters sowie Arztes und dem Material zum Erstangriff. Je größer das Schiff desto höher ist natürlich auch der Bedarf an ausgebildeten Kräften.

 

So viel zur deutschen Seite, aber nun schauen wir mal als Beispiel nach Schweden. Dort gibt es nicht nur in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen Defis, sondern auch in anderen Orten mit einem gewissen Menschenaufkommen. Besonders in großen Supermärkten gibt es die sogenannten „Defibrillator Hjärtstartare“ in den roten mit Leuchtstreifen versehenden Beuteln. An gut sichtbaren Stellen und strategisch verteilt, kann man sie leicht finden.

DEFI in Schweden

DEFI in Schweden

Das ist ein Beispiel aus dem Museum von Ikea.

 

In der Stadt oder genauer gesagt in der Fußgängerzone, in Parks, an großen plätzen oder an Parkplätzen stehen Schilder, die über die Notrufnummern informieren. Da gibt es einerseits die europaweite 112 als Kurzwahl, aber auch öfters einen Notruf der Krankenhäuser. Diesen kann man bei uns mit dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst vergleichen. Dort bekommen die Anrufer telefonische Hilfe bei ihren Notfällen und Verletzungen. Also stellt diese Erweiterung einen guten Weg dar um die Belastung bei der Notrufhotline zu minimieren. Wie wir Mitarbeiter aus dem RD und auch SD wissen, sind es nicht immer Notfälle, die uns da zugetragen werden. An Seen oder Flüssen gibt es eine abgewandelte Form dieser Hilfetafeln. Einerseits ist dort ein Rettungsring als Hilfsmittel dabei und anderseits gibt es eine genaue Stellenbeschreibung wo man sich befindet. Manchmal ist auch die dazugehörige Einheit für dieses Gebiet mit angegeben. Zum Glück konnte ich keinen Einsatz dabei beobachten, aber hier ist ein Beispiel einer solchen Hinweistafel.

Hinweistafel am Strand

Hinweistafel am Strand

 

Bei den Rettungsmitteln sieht man im Gegensatz zu Deutschland nicht große Unterschiede. Der größte Unterschied ist natürlich die Farbgebung und die Bauart der Fahrzeuge. Bei uns sind es meistens Bullis mit Hochdach oder Transporter mit Kofferaufbau.

 

Zusammengefasst war das Gefühl im Notfall in Schweden gerettet zu werden sehr gut, denn man ist auch als Tourist überall informiert, hat Hilfsmittel sowie selbst in der Pampa guten Empfang um weitere Hilfe alarmieren zu können.

Das Klinikpraktikum im Rahmen der Rettungssanitäter-Ausbildung – Teil 2

Letzte Woche berichtete ich Euch von den ersten zwei Wochen meines Praktikums in der zentralen Notaufnahme. Heute soll es um die folgenden zwei Wochen in der Anästhesie gehen.

Zu Anfang prasselten viele Informationen auf mich ein: Die unterschiedliche Vorbereitung der Patienten, die verschiedenen Medikamente und viele neue Kollegen auf die man traf. So wurde mir erklärt, dass immer vier Bestandteile vorzubereiten seien: Der venöse Zugang, die Medikamente, die Überwachung des Patienten (EKG, Blutdruck und Sauerstoffsättigung) und die Beamtung des Patienten. Auch wurde mir erklärt, dass die Anästhesie aus drei Bestandteilen, nämlich Schlaf-, Schmerzmittel und Muskelrelaxanz, besteht. Aber auch im OP-Saal selber wurde mir sowohl von den Chirurgen als auch von dem anwesenden Anästhesisten sehr viel erklärt und gezeigt.

Auch durfte ich dann schon einmal Maskenbeatmung üben und auch mal mit dem Laryngoskop in den Mund-Rachen-Raum blicken und beim Intubieren helfen. Beim Umlagern und Lagern während der OP durfte ich auch helfen, ebenso wie die Patienten an das Monitoring anschließen.

An den folgenden Tagen wurden mir dann mehr und mehr Aufgaben zugewiesen. So ließ mich der Anästhesiepflegr viel vorbereiten, also Infusion vorbereiten, Patient lagern, Medikamente aufziehen. Weiter konnte ich – zunächst bei schon narkotisierten Patienten – einen Zugang legen und die Infusion anschließen. Das Zugang legen hatte man zwar an der Schule an einem Übungsarm trainiert, jedoch ist es noch einmal etwas ganz anderes, dies an einem echten Arm durchzuführen. Zum Glück wurde ich super angeleitet, sodass der Zugang auf Anhieb klappte.

Bei den Operationen achtete ich eher darauf, dass diese kürzer waren, sodass ich viele Narkose-Einleitungen begleiten konnte.

 

In der letzten Stunde des Tages ging ich immer in den Aufwachraum und durfte dort helfen. Hier galt es eben Patienten zu überwachen, Werte zu kontrollieren und einzutragen, Blutgasanalysen zu machen oder einfach auch mal Verbrauchsmaterialien aufzufüllen oder aufzuräumen.

Am letzten Tag wussten natürlich die meisten, dass ich schon bald wieder weg war und ich durfte nochmals einige Male mit Larynxmaske intubieren und ganz viel mit Maske beatmen, was jetzt auch wirklich gut funktionierte – und in Zukunft hoffentlich auch weiterhin funktionieren wird!

Insgesamt waren die 80 Stunden Anästhesie-Praktikum viel zu kurz – doch ich konnte vieles Lernen, was auch im Rettungsdienst gebraucht wird. Es waren alle sehr freundlich und ich konnte sehr viel sehen und bekam alle Fragen beantwortet.

Das Klinikpraktikum im Rahmen der Rettungssanitäter-Ausbildung – Teil 1

Teil 1: 2 Wochen Zentrale-Patienten-Aufnahme/Notaufnahme

 

Die Theorie ist nach dem Rettungssanitäter-Grundlehrgang erfolgreich absolviert. Nun sollte es also in die praktische Umsetzung der erlernten Kenntnisse gehen.

Ich habe mich bewusst für ein kleineres Krankenhaus im Landkreis Osnabrück entschieden und wollte die 160 Stunden auch komplett am Stück absolvieren, um möglichst schnell fertig zu werden. Ein kleineres Krankenhaus bringt den Vorteil mit, dass man individueller betreut werden kann und dass man einen festen Ansprechpartner über die gesamten vier Wochen an seiner Seite hat.

Zuvor also eine kurze schriftliche “Bewerbung” an das Krankenhaus geschickt, einmal kurz persönlich bei dem leitenden Chefarzt vorstellen und schon konnte es in der Zentralen Patientenaufnahme (ZPA) losgehen.

Am ersten Tag sollte ich um 7.30 Uhr erscheinen. Die betreuende Schwester erkannte mich sofort als Praktikant, da ich etwas planlos wie ein Tourist suchend umherlief. Nach einer kurzen Vorstellung ging es dann auch gleich los: Ich hing mich erst einmal an eine der Schwestern und ließ mir vieles zeigen, was ich nach kurzer Zeit dann selbstständig machen konnte. So war es dann meist meine Aufgabe bei neuen Patienten Blutdruck, Puls, Temperatur zu messen und zu dokumentieren. Meistens wurde auch ein 12-Kanal-EKG geschrieben, was ich nach kleinen Anlaufschwierigkeiten selbstständig machen konnte.

Völlig ungewohnt war es für mich, dass sich alle Schwestern auf der Station untereinander durchgängig geduzt haben. Gerade wenn man sonst aus einem Berufsfeld kommt, in dem das Sie zum täglichen Brot gehört, ist der Umgang doch ungewohnt.

So gehörte es aber auch zu meinen Aufgaben zum Labor zu laufen und dort Blut abzugeben. „Mehrmals“ am Tag wäre völlig untertrieben – auf 30 – 40 Gänge pro Tag kam ich bestimmt. Der bequeme Aufzug war natürlich tabu, denn dieser ist „ausschließlich für Patienten gedacht“.  Aber auch Patienten von der Aufnahmestation entweder zum Röntgen/CT oder auf die Station zu bringen gehörte zu meinen Aufgaben.

Einmal in der Woche sollte ich zum Spätdienst erscheinen, der um 12:00 Uhr begann und um 20:30 Uhr endete. Während dieser Zeit gehörte es zusätzlich zu meinen Aufgaben die Behandlungszimmer zu desinfizieren und ggf. Material aufzufüllen. Zu meiner eigenen Überraschung war häufig während der Spätschicht mehr zu tun als in der Frühschicht.

Auch der Rettungsdienst aus Stadt und Landkreis Osnabrück brachte uns viele Patienten. Diese lagerte ich mit um, kontrollierte die Vitalwerte, entkleidete den Patienten und durfte häufig der Untersuchung und Behandlung durch den Arzt beiwohnen. Meist wurden diese Patienten durch die Leitstelle vorangemeldet, sodass man ungefähr wusste, mit welchem Krankheitsbild der Patient gleich gebracht wird.

Im Laufe der Zeit konnte ich immer mehr Aufgaben selbstständig durchführen. Ich durfte den Patienten in ein Untersuchungszimmer holen, Vitalwerte dokumentieren, beim Entkleiden und ins Bett helfen, EKG schreiben, Blutabnahme/Zugang vorbereiten. Danach kam nur noch eine Schwester oder ein Pfleger zum Zugang legen, denn dies durfte ich in der Notaufnahme nicht.

So bekam ich insgesamt die verschiedensten Krankheitsbilder zu sehen – sehr häufig leider auch ältere Patienten mit einem schlechten Allgemeinzustand.

Insgesamt kann ich nur ein sehr positives Fazit über die Zeit in der Notaufnahme ziehen. Der Umgang war sehr herzlich, ich konnte viele Aufgaben selbst übernehmen und ich bin mit vielen netten Patienten ins Gespräch gekommen.

Nächste Woche berichte ich Euch von den nächsten zwei Wochen im OP/Anästhesie-Bereich.

Der Katastrophenfall – Was gilt jetzt?

In diesem Artikel möchten wir Euch über den Katastrophenfall informieren. Was ist ein „Katastrophenfall“ überhaupt? Wer bestimmt, wann dieser vorliegt? Was sind meine Rechte und Pflichten als Helfer? Und natürlich der vielleicht wichtigste Aspekt: Muss mich der Arbeitgeber freistellen und verliere ich dadurch meinen Entgeltanspruch für die Zeit des Einsatzes?

Zunächst aber folgender Hinweis: Katastrophenschutzrecht ist Ländersache. Deshalb können wir hier nicht die Rechtslage für alle Bundesländer darstellen, sondern werden die Darstellung auf die Rechtslage in Niedersachsen beschränken. Die (Katastrophenschutz-)-Gesetze sind aber zumeist deckungsgleich und weisen häufig nur kleinere Differenzen auf.

A. Was ist der Katastrophenfall?

Eigentlich eine profane Frage: Was ist eine Katastrophe? – Darunter kann sich doch jeder etwas vorstellen. Für den einen ist es die gescheiterte Beziehung, für den anderen das schlechte Klausurergebnis und für einen Dritten wieder etwas anderes. Damit aber alle unter einem Katastrophenfall das gleiche verstehen, definieren alle Katastrophenschutzgesetze den Begriff der „Katastrophe“.

Im niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz heißt es in § 1 Absatz 2: „Ein Katastrophenfall im Sinne dieses Gesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.“

Kurz gefasst: Es sind wichtige Rechtsgüter gefährdet (insb. Leib und Leben der Bevölkerung) und es reicht nicht mehr, dass eine einzelne Behörde oder Organisation handelt, sondern es ist eine zentrale Leistung – also die Bündelung verschiedener Kräfte – notwendig.

 

B. Wer bestimmt, wann der Katastrophenfall vorliegt?

Es stellt sich nun die Folgefrage, wer denn festlegt, wann ein Katastrophenfall vorliegt oder nicht? Der eine sagt, dass bei der Lage eine zentrale Leitung notwendig ist, der andere verneint dies hingegen. – Letztendlich entscheidet dies der Hauptverwaltungsbeamte, also in den Städten der Bürgermeister und für die Landkreise der Landrat (§ 20 NKatSG).

Erst ab dem Zeitpunkt in dem der Hauptverwaltungsbeamte den Katastrophenfall festgestellt hat, gelten die besonderen Regelungen des Katastrophenschutzgesetzes.

 

C. Welche Sondervorschriften existieren denn nun?

Wir wollen hier jetzt nicht alle Sonderregelungen präsentieren – das würde selbst bei den engagierten Lesern zur Ermüdung führen. Die wichtigsten Regelungen sollen nun aber kurz präsentiert werden:

Pflicht zur Hilfeleistung:

Egal, ob ich Mitglied einer Organisation bin oder nicht – ich habe nach Kräften während einer Katastrophenlage Hilfe zu leisten.

§ 28 Abs. 1 des niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes statuiert die Pflicht zur Hilfeleistung. Jede Person ist verpflichtet, bei der Katastrophenbekämpfung Hilfe zu leisten, wenn die vorhandenen Einsatzkräfte nicht ausreichen und sie von der Katastrophenschutzbehörde dazu aufgefordert wird. Die Hilfeleistung kann nur verweigern, wer durch sie erheblich gefährdet würde oder höherwertige Pflichten verletzen müsste.

Für die Dauer des Einsatzes werden die Helfer den Mitgliedern der Hilfsorganisationen gleichgestellt.

Bündelung der Kräfte:

Nach § 16 Abs. 1 Nds. KSG unterstehen die Einheiten und Einrichtungen zur Katastrophenbekämpfung und bei Katastrophenschutzübungen den Weisungen der Katastrophenschutzbehörde. Dies ist die jeweils zuständige Kommune.

Freistellung von der Arbeit:

Aus § 17 Abs. 3 Nds. KSG ergibt sich, dass aus der ehrenamtlichen Tätigkeit im Katastrophenschutz den Helferinnen und Helfern keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis entstehen dürfen. Nehmen sie an der Katastrophenbekämpfung oder an Katastrophenschutzübungen teil, so sind sie während der Dauer der Teilnahme [….] von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt.

Mitglieder von Hilfsorganisationen haben daher einen Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf Freistellung von der Arbeitsleistung. In einem solchen Fall hat der Arbeitgeber jedoch das Recht, sich den Ausfall von der jeweiligen Organisation unter Umständen ganz oder teilweise erstatten zu lassen. Daher müssen die betroffenen Mitarbeiter weder die fehlende Arbeitsleistung nachholen, noch Urlaub nehmen.

Da durch einen solchen Katastrophenfall und der entsprechenden Freistellung des Arbeitnehmers eine Arbeitskraft verloren geht, haben Arbeitnehmer den Arbeitgeber so früh wie möglich über den (möglichen) Einsatz zu informieren. Das heißt, sie sind verpflichtet, sich beim Vorgesetzten abzumelden, falls möglich den Einsatzort mitzuteilen sowie über das voraussichtliche Ende des Einsatzes zu informieren.

Ist der Einsatz dann beendet, so kann der Arbeitnehmer häufig nicht direkt wieder zurück an den Arbeitsplatz, sondern braucht eine Erholungspause. Diese wird ihm auch zugestanden: In § 17 Abs. 3 heißt es weiter: „Helfer sind […] bei der Katastrophenbekämpfung auch für den zur Wiederherstellung ihrer Arbeits- oder Dienstfähigkeit notwendigen Zeitraum danach […] freizustellen“. Zur Wiederherstellung der Arbeitskraft ist dem Arbeitnehmer eine gewisse Erholungspause einzuräumen. Wie lang diese jedoch ist, wird – zumindest in Niedersachsen – nicht geregelt und hängt vom Einzelfall ab (insb. wie anstrengend der Einsatz war, wie lange dieser dauerte usw.).

 

D. Fazit:

Ihr habt gesehen, dass im Falle einer Katastrophe besondere Regelungen gelten und ihr eures Arbeitsentgeltes durch eure Mitwirkung nicht verlustig werdet.

 

Einmal Retten zum Mitnehmen bitte

Wir können heute vieles kaufen und direkt benutzen, verzehren oder anderweitig verwerten. Eingebürgert hat sich dafür der Begriff „to go“. Deswegen soll es heute mal um das Retten to go gehen. Natürlich nicht den Taschen-RTW oder den Rucksack für die Handtasche o.ä. .

Retten to go ist die App des Thieme Verlages, die zu unserem Buch gehört, welches wir auch letzte Woche vorgestellt haben. Die App gibt es hier für iOS und hier für Android. Dabei ist die Datei auf beiden Systemen nicht sehr groß. Um die 10 MB müssen heruntergeladen werden. Nach der Installation und dem Öffnen der App erscheint der Wilkommensbildschirm. Sobald die Startseite geöffnet wird, war ich ein wenig überrascht bzw. erschrocken. Alle Symbole / Menülinks blinken und bewegen sich. Das irritiert erstmal sehr. Bei genauerem Hinsehen könnte man es als Herzschlag deuten, wie mir einige Tester beschrieben haben. Das muss jeder selbst entscheiden, aber im ersten Moment verwirrt es schon.  Das Menü und eigentlich die App sind sehr einfach aufgebaut. Über die Menüpunkte wie Berufsfeld, Medizin oder Methoden können dich fachlichen Bereiche geöffnet werden. Davon jedes eine bestimmte Farbe zugeordnet bekommen. Die hellblauen anderen Links führen zu Einstellungen, dem Lernfortschritt oder zum Teilen.

Benutzen wir die App erstmal fachlich, denn einstellen kann man nur die Art seines Lerners und ob Daten erhoben werden dürfen. Als Beispiel starten wir im Berufsfeld und über die nächste Unterkategorisierung gelangen wir zum Themenpunkt Rettungsdienstpersonal, in der sich dann nur noch ein Menüpunkt befindet, sodass man sich den Zwischenschritt hätte sparen können. Es sei denn es kommen weitere Inhalte dazu. Der eigentliche Teil der Wissensvermittlung ist meistens ein kurzer Text oder Stichpunkte, die mit Bildern oder Schemas verdeutlicht werden. In diesem Fall gibt es Text, der über die Aufteilung der Ausbildungsbilder im Rettungsdienst handelt. Leider steht zum RS / RH nichts dabei. Auch hier könnte man die Dauer und den Umfang der Ausbildung bzw. den Hinweis geben, dass es keine anerkannte vollständige Ausbildung ist. Beim RA und dem NFS ist es schon besser. Haben wir diese Unterschiede im Kopf kann durch ein Touch auf dem Smiley vermittelt werden, dass man diesen Teil gelernt hat und beherrscht. Hingegen wird sich über die Büroklammer der Artikel gemerkt. In der Übersicht wird das beherrschte Thema dann auch grün zur Verdeutlichung. So kann man durch die verschiedenen Bereiche gehen und sich kurze Infos holen und gleich überprüfen. Dazu muss ich sagen, dass einige Themen doch nicht so gut aufgearbeitet worden sind. Wie eben erwähnt der Teil mit den Berufsbildern. Hingegen gibt es natürlich auch sehr gut zusammengefasste Themen, die einem so schnell in den Kopf wandern oder man sich den Rest über das Buch erarbeiten kann.

Über den Filter kann man sich die Dinge filtern, die man kann, die man nicht kann oder andere Konstellationen, die man gerade braucht. So erleichtert nicht nur die Struktur der App, sondern das geschickte Setzen der Filter das Lernen und Finden von Wissen.

Im Menü gibt es den Punkt Suchen über den man einen Index der Informationen abrufen und durchsuchen kann. Sehr hilfreich, wenn man sich nicht in der Menüstruktur entlang hangeln möchte oder auch nicht weiß in welchem Themengebiet es sich befindet.

Der Link zu meinen Erfolgen zeigt mir je länger ich die App benutze je weiter mein Wissen ist und wie viele Teile der App ich schon abgeschlossen habe. Dazu kommen noch Level, die ich mit der Zeit und dem Lernen erreichen kann.

Fassen wir noch einmal alles über die Retten to go App zusammen. Mit Hilfe der App kann ich mein Wissen durchaus testen und erweitern. Ich wünsche mir hin und wieder ein besser aufgebautes Anbieten der Informationen, aber das muss jeder selbst entscheiden. Die Bedienung ist einfach und auch die Darstellung gefällt ganz gut. Die Größe der App ist sehr klein sodass es auch noch auf jedes Handy passen sollte. Bisher liegt die Version 1 vor und je nachdem wie der Verlag die App noch erweitert, kann sie jedem beim Lernen und prüfen sehr gute Dienste erweisen.

 

Rezension zum Werk “Rettungssanitäter retten”

Ihr habt Euch entschieden Rettungssanitäter werden zu wollen? – Ob das Buch “Rettungssanitäter retten” des Thieme-Verlages Euch auf die Prüfung und die Praxis vorbereiten kann, wollen wir im folgenden Artikel untersuchen.

 

I. Inhalt und Struktur

Schauen wir uns zunächst die inhaltliche Struktur des Werkes an.

Das Buch, welches insgesamt einen Umfang von 528 Seiten aufweist, zerfällt in insgesamt 6 Kapitel. Dabei beginnt das Werk mit dem Berufsfeld und der Organisation des Rettungsdienstes (1.) gefolgt von den medizinischen Grundlagen (2.), den Arbeitstechniken (3.) und dem für alle Auszubildenden relevantesten und umfangreichsten Kapitel “Notfälle” (4.). Danach folgen die Rahmenbedingungen (insb. die rechtlichen Bedingungen) (5.)  sowie ein Kapitel mit dem Titel “Interessantes zum Schluss” (6.) – welches sich jedoch bei genauerer Betrachtung als überaus hilfreich für die kurzfristige Prüfungsvorbereitung darstellt, denn dort werden insb. Orientierungshilfen am menschlichen Körper gegeben.

Die einzelnen Kapitel sind alle nach der gleichen Grundstruktur aufgebaut: Am Anfang findet sich eine Mindmap, die die wichtigsten in dem betreffenden Kapitel folgenden Inhalte übersichtlich darstellt und damit für einen schnellen Überblick über das Thema sorgt.

Wie oben schon erwähnt, besitzt das Werk einen Umfang von 528 Seiten – wie soll man dort entscheiden, was wichtig und was weniger wichtig ist? – Auch diese (schwierige) Entscheidung nehmen Euch die Autoren ab, indem sie durch das komplette Werk hindurch immer wieder wichtige Inhalte mit einem Ausrufezeichen und dem Wort “Merken” versehen.

Anhang des umfangreichen Stichwortverzeichnisses am Ende des Buches findet man sich trotz der Dicke dieses Buches jederzeit zurecht und findet die maßgeblichen Artikel. Durch dieses Stichwortverzeichnis eignet sich das Werk auch super als Nachschlagewerk, um sich kurzfristig einen Blick zu verschaffen. Sollten Fachbegriffe unklar sein, so hilft zusätzlich eine Tabelle mit Begriffserklärungen.

 

II. Wie werden die Notfälle dargestellt?

Für die Rettungssanitäter-Ausbildung sind natürlich die Darstellungen der Notfallbilder immens wichtig. – Aber auch in diesem Punkt vermag das Buch zu überzeugen!

Alle nur denkbaren Notfälle, mit denen der Rettungssanitäter in Kontakt kommen könnte, werden innerhalb des Buches behandelt. Das zeigt sich allein daran, dass das Kapitel “Notfälle” aus 14 Unterkapiteln besteht, die vom Schock, über Kreislaufstillstände, über psychiatrische Notfälle bis hin zu besonderen Patientengruppen und speziellen Einsatzsituationen (z.B. MANV-Lagen, Rettung aus Höhen oder Tiefen) alles umfasst.

Jedes Kapitel beginnt wiederum mit einer Mindmap, um sich einen schnellen Überblick verschaffen zu können. Sodann wird der Themenkomplex häufig mit einem konkreten Fallbeispiel eingeleitet. Anhand dieses Beispiels erfolgt die weitere Darstellung der theoretischen Inhalte.

Die theoretischen Inhalte werden anhand gut verständlicher Texte dargestellt. Unterstützt wird das Lernen durch die zahlreichen bildlichen Darstellungen und die Hervorhebung besonders relevanter Inhalte durch die farblich markierten Begriffe “Definition” oder “Merke”.

 

III. Multimediales Wohlfühlpaket

Es bleibt aber nicht nur bei dem Buch selbst. Der Verlag stellt weitere Materialien zur optimalen Prüfungsvorbereitung zur Verfügung.

Unterstützt wird das Lernangebot durch die “Retten to go”-App und einen Online-Prüfungstrainer. In der kostenlosen App werden die wichtigsten Inhalte des Buches jederzeit abrufbereit dargestellt. Hervorzuheben ist, dass dies überwiegend in graphischer Form mit möglichst wenig Text erfolgt, sodass man sich auf einen Blick mit dem Problem vertraut machen kann und nicht lange in einem Text versinkt. Für den Prüfungstrainer liegt dem Buch ein Zugangscode bei, sodass der Kaufpreis des Buches den Preis für den Trainer in Höhe von 14,99 Euro enthält. Anhand des Prüfungstrainers ist es möglich die Inhalte des Buches gezielt für die Rettungssanitäter-Prüfung zu wiederholen. Die über 500 Fragen umfassen das gesamte notwendige Wissen und befinden sich auf dem in der Prüfung geforderten Niveau. Sollte die Antwort einer Frage unklar sein, so können jederzeit vertiefte Informationen innerhalb des Programms aufgerufen werden, sodass die Antwort nachvollziehbar wird.

Insbesondere die App und das Buch sind eng miteinander verknüpft: Es finden sich über das gesamte Buch verstreut immer wieder orange Kästchen mit der Überschrift “Retten to go”. DIese weisen darauf hin, dass diese Inhalte auch in der App zu finden sind und darüber schnell aufgerufen und wiederholt werden können.

 

IV. Fazit – Empfehlung oder nicht?

Das Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen. Es setzt keinerlei Vorkenntnisse voraus, sondern holt den angehenden Sanitäter dort ab, wo er steht: Nämlich beim Basiswissen und auf diesem wird nun aufgebaut.

Das Buch ist reich bebildert, teilweise mit Schritt-für-Schritt Anleitungen, die Kapitel sind verständlich geschrieben und vermitteln ausreichend Tiefe und Hintergrundwissen für den Rettungssanitäter.

Erste-Hilfe leisten in jeder Situation? – Teil 2

In diesem 2. Teil möchten wir Euch erneut einige Notfallsituationen vorstellen. Dazu möchten wir Euch weiterhin auffordern, euch zunächst selbst jeweils Gedanken zu machen, wie ihr in der Situation reagieren würdet.

Fahren wir mit dem 4. Beispiel fort:

Klaus kommt an einem Verkehrsunfall vorbei und möchte natürlich so schnell wie möglich helfen. Er stellt sein Fahrzeug ab und sprintet zur Unfallstelle, die bereits abgesichert wurde. Leider vergisst er in der Hektik sein Fahrzeugschlüssel an sich zu nehmen und daraufhin kommt es, wie es kommen musste: Sein Fahrzeug wird von jemandem geklaut, der es aufgrund des stecken gelassenen Schlüssels sehr einfach hatte. Glücklicherweise hat Klaus eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen und wendet sich nun bzgl. Schadensersatzes an diese.

Was denkt ihr, muss die Versicherung den aufgrund des Diebstahls entstandenen Schaden ersetzen?

 

Die Versicherung hat den Anspruch auf Schadenersatz zunächst abgelehnt. Die Begründung lautete, dass es “grob fahrlässig” gewesen sei, den Schlüssel im Auto hängen zu lassen. Bei grob fahrlässigem Verhalten springt die Versicherung jedoch nicht ein. Dagegen klagte der bestohlene Helfer, denn er handelte ja in einer Ausnahmesituation und musste so schnell wie möglich als Ersthelfer tätig werden, da sei nicht an den Schlüssel zu denken gewesen.

Dagegen wehrte sich der Helfer vor Gericht und bekam Recht: Das Landgericht Oldenburg entschied, dass das Verhalten des Helfers nicht grob fahrlässig gewesen sei. Denn selbst einem umsichtigen Helfer könne es passieren, dass er den Schlüssel stecken lässt, wenn er gedanklich schon voll bei der zu leistenden Hilfe sei. Dem Helfer wurde daher letztendlich der gesamte Schaden von der Versicherung ersetzt.

Jetzt haben wir Euch ganz viele kleine Einzelfälle gezeigt und wie in solchen Situationen zu reagieren ist. Aber was wird nun tatsächlich von einem Ersthelfer verlangt?

Grundsätze Pflicht ist es zunächst die Unfallstelle so gut wie möglich abzusichern, wozu im Straßenkehr die Warnblinkanlage, die Warnweste und das Warndreieck gehören. Dann sollte man sich so schnell wie möglich einen Überblick über den Zustand des Patienten verschaffen – für Laien-Helfer reicht es die Atmung und das Bewusstsein des Patienten zu überprüfen. – Mit den dann erhobenen Daten über den Zustand des Patienten sollte sodann so schnell wie möglich der Rettungsdienst verständigt werden. Danach sollte der Patient ständig beobachtet und ggf. weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Doch dieses Vorgehen gilt nicht uneingeschränkt: Die Erste-Hilfe dominiert der Grundsatz des sog. Selbstschutzes. Um einen verunfallten Patienten zu helfen, braucht sich der Ersthelfer nicht ebenfalls in Gefahr zu bringen. Sollten daher an der Unfallstelle irgendwelche Gefahren lauern (u.a. Auslaufen von Flüssigkeiten, generell Unfälle im Straßenverkehr, Person in Eis eingebrochen), so sollte besonnen überlegt werden, welche Maßnahmen nun realistisch ergriffen werden könnten. Komme ich an den Patienten nicht heran, ohne eine Eigengefährdung auszuschließen, so habe ich dies beim Absetzen des Notrufs mit anzugeben.

Von professionellen Helfern kann jedoch durchaus ein strukturiertes Vorgehen verlangt werden. Am Schnellsten und effektivsten gelingt dies mit dem schon an anderer Stelle vorgestellten ABCDE-Schema.

Voraussetzung dafür ist jedoch zunächst, dass wir überhaupt an die Unfallstelle gelangen. Wie noch einmal eine Rettungsgasse zu bilden ist, findet ihr hier detailiert beschrieben.

Erste-Hilfe leisten in jeder Situation? – Teil 1

Grundsätzlich muss jeder von uns Erste Hilfe an einem Unfallort leisten. Dabei steht uns eigentlich keine Wahl zu, denn der Gesetzgeber verlangt von jedem nach Kräften zu helfen – deshalb wird der § 323c StGB, der sich mit der unterlassenen Hilfe beschäftigt, auch “Samariter”-Paragraph genannt.

Aber gibt es Situationen in denen ich vielleicht keine Hilfe leisten muss? – Dieser Artikel möchte euch einige Grenzsituationen aufzeigen und erklären, ob Erste Hilfe geleistet werden muss oder nicht.

Lest euch die geschilderten Situationen am Besten zunächst einmal durch und macht Euch eure eigenen Gedanken – wie würdet Ihr euch in der Situation verhalten? – Danach könnt ihr Euch gerne der (manchmal überraschenden) Lösung widmen.

Fall 1:

Klaus und seine Sophie schweben auf Wolke 7. Die Geburt des Nachwuchses steht unmittelbar bevor. Die Wehen treten in immer kürzeren Abständen auf und die beiden machen sich auf den Weg in das nächstgelegene Krankenhaus. Sophie erleidet immer stärkere Wehen und Klaus wird immer unruhiger und sorgt sich darum, ob er das Krankenhaus rechtzeitig erreichen wird. Während der Fahrt kommen Sie an einem Motorradunfall vorbei – fahren jedoch weiter, damit sie rechtzeitig vor der Geburt des Kindes das Krankenhaus erreichen. Rückblickend fragt sich Klaus, ob er hätte Erste Hilfe leisten müssen und er sich ggf. wegen Unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht hat.

Was denkt Ihr, wie stellt sich die rechtliche Situation hier da?

 

Zunächst die beruhigende Nachricht für alle werdenden Eltern: Klaus und Sophie haben sich nicht wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht. Denn der Gesetzgeber verlangt die Erste Hilfe nur dann, wenn es auch tatsächlich möglich und zumutbar ist, diese durchzuführen. Das ist hier jedoch nicht der Fall. Wenn man wollte, könnte man verlangen, dass die Beiden ggf. die Leitstelle per 112 über den Unfall informieren, mehr kann aber keinesfalls verlangt werden.

 

Wie stellt sich die SItuation aber im Fall 2 dar?

Das Kind von Klaus und Sophie ist mittlerweile gesund auf die Welt gekommen. Nun möchte sich Klaus einen besseren Job zulegen. Dafür hat er heute ein Bewerbungsgespräch. Leider ist er viel zu spät dran und kommt wiederum an einem Verkehrsunfall vorbei. Auch heute denkt Klaus sich, dass ja wohl niemand von ihm verlangen könne, nun Hilfe leisten zu müssen. Schließlich geht es um die Zukunft seiner Familie.

Liegt Klaus mit der Einschätzung richtig?

 

Leider liegt Klaus dieses Mal nicht richtig. In dieser Situation war es ihm durchaus zumutbar Erste Hilfe zu leisten. Denn den potentiellen Arbeitgeber hätte er über seine Verspätung informieren müssen und zunächst die notwendigen Maßnahmen einleiten müssen. Hier sagen die Gerichte, dass es nicht unzumutbar ist Erste Hilfe zu leisten. Denn das Bewerbungsgespräch kann im Zweifelsfall nachgeholt oder verschoben werden.

 

An fast alles hat Klaus im folgenden Fall 3 gedacht, nur etwas Wichtiges hat er leider vergessen:

Klaus hat das Vorstellungsgespräch in Hamburg erfolgreich hinter sich gebracht und gönnt sich nun von den Gehaltsaussichten beflügelt ein Fischbrötchen. Sodann macht er sich im Dunkeln auf den Heimweg zu Sophie und seinem Kind. Leider bekommt ihm das Brötchen aber nicht gut: Ihm wird während der Fahrt immer schlechter und schlechter. In seiner absoluten Verzweiflung stellt er sein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen ab, betätigt die Warnblinkanlage und begibt sich hinter die Leitplanke in ein Gebüsch, um sich dem Fischbrötchen entledigen zu können. Da es dunkelste Nacht geworden ist, übersieht ein anderes Fahrzeug den PKW von Klaus und fährt auf diesen drauf. Es kommt zu Sach- und Personenschäden und einem anschließenden Gerichtsverfahren.

Könnte man Klaus irgendeinen Vorwurf machen – muss er sich vielleicht an dem entstandenen Schaden beteiligen?

 

So verwunderlich es klingen mag, aber Klaus wird hier ein Mitverschulden angelastet, denn er hat den Unfall zumindest teilweise mit verursacht: Denn er hat es unterlassen, sein Warndreieck aufzustellen und damit den fließenden Verkehr rechtzeitig auf sein stehendes Fahrzeug hinzuweisen. Dies hat das entscheidende Gericht berücksichtigt und dem Betroffenen – in unserem Fall Klaus – zwar durchaus Schadensersatz zugesprochen, diesen Anspruch aber um ca. 30 % aufgrund seines mitursächlichen Verhaltens gekürzt.

 

Weitere interessante Situationen folgen im 2. Teil am nächsten Montag!

 

Erste Hilfe geleistet – wer übernimmt meine Schäden?

Wir alle sind dazu verpflichtet im Rahmen unserer Möglichkeiten Erste Hilfe am Unfallort zu leisten. Das kann darin bestehen den Notruf abzusetzen, die Seitenlage oder die Wiederbelebung durchzuführen.

Bei diesen Tätigkeiten kann es aber auch immer mal wieder dazu kommen, dass sich der Ersthelfer Schäden zufügt. Sei es, dass seine Kleidung mit Blut in Kontakt kommt, diese zerrissen wird oder der Ersthelfer selber körperliche Verletzungen erleidet.

Der Grundsatz geht darin, dass derjenige, dem bei der ersten Hilfe ein Schaden entsteht, dafür Schadensersatz verlangen kann. Jegliche Schäden, die auftreten könnten, werden von Versicherungen ersetzt.

Das gilt auch dann, wenn sich ein Helfer bei der Hilfsaktion selbst verletzt oder seine Kleidung oder das zur Absicherung genutzte Fahrzeug beschädigt werden. Auch dann kann er die Aufwendungen für die Behebung der Schäden geltend machen. Denn grundsätzlich ist man als Ersthelfer gegen alle potentiellen Schäden versichert.

Dabei ist jedoch zu differenzieren: Wer bei einem Unfall hilft, bei dem das Opfer den Unfall als Fahrer verursacht hat, der ist über die KFZ-Haftpflichtversicherung des Opfers versichert. Die zahlt dann alle Personen- und Sachschäden.

Anders sieht es bei einer Pannenhilfe aus. Rutscht beispielsweise der Helfer auf glatter Fahrbahn aus und bricht sich das Bein, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung. Darüber werden jedoch wiederum alle Schäden ersetzt.

Wie würdet ihr aber in folgendem Fall entscheiden?

Ihr kommt mit dem PKW an eine Unfallstelle. An der einen Seite der Straße liegt ein Motorrad, auf der anderen Seite liegt der Motorradfahrer. Euer Adrenalin-Spiegel steigt immens an und ihr seid aufgeregt, weil euch klar wird, dass ihr jetzt so schnell wie möglich handeln müsst. Ihr springt aus dem Auto und widmet euch sofort dem offensichtlich stark verletzten Motorradfahrer. Es kommt, wie es kommen muss: Euer Auto wird geklaut, da der Schlüssel noch steckte.

Glücklicherweise hat der Fahrer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen und verlangt nun die Zahlung für das gestohlene Fahrzeug. Die Versicherung verweigerte jedoch die Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit. Das Landgericht Oldenburg entschied nun, dass in einer solchen Situation auch ein umsichtiger Fahrer den Schlüssel stecken lassen könne und in Gedanken schon bei der Hilfestellung sei. Damit habe er nicht grob fahrlässig gehandelt: Die Versicherung musste den Schaden ersetzen.

Schnell und richtig RR messen

 

Sicherlich ist die Handhabung der Blutdruckmanschette recht kompliziert am Anfang, sodass man Übung benötigt. In welcher Hand halte ich wie welches Teil, wie herum muss die Manschette, wie messe ich genau? Damit das Auftreten kompetent wirkt, und nicht bereits bei der Blutdruckmessung Unsicherheiten aufkommen, sollte dies regelmäßig geübt werden.

Anhand dieses Leitfadens wird erklärt, worauf es bei der Blutdruckmessung ankommt. Auch einige typische Fehlerquellen werden genannt.

 

Zunächst einmal beginnt es damit, dass die Manschette um den Arm gelegt wird. Dabei sind bei den meisten Manschetten Markierungen angebracht. Anhand dieser wird die Manschette um den Arm gelegt. Hierbei ist darauf zu achten, dass möglichst keine Kleidung unter der Manschette ist, da diese den Messwert deutlich verfälschen kann. Sollte es nicht anders möglich sein, sollte die Kleidung in einer einheitlichen Dicke den Arm umschließen. Dazu sollte der Ärmel nicht hochgeschoben werden, und Falten glattgezogen werden. Wenn eine Falte gelegt werden muss, sollte diese sich möglichst auf der außenliegenden Seite des Arms befinden, dass diese die Messung möglichst wenig stört.

 

Nun wird das Ventil zugedreht und die Manschette aufgepumpt. Dabei kann man bereits das Stethoskop unter die Manschette legen, falls man dies machen möchte. Grundlegend sollte die Membran des Stethoskops in die Ellenbeuge gelegt werden. Um die Manschette aufzupumpen, wird nun der Radialispuls (am Handgelenk) gesucht. Dieser dient als Anhaltspunkt: DIe Manschette wird soweit aufgepumpt, bis der Radialispuls verschwindet, plus etwas mehr. Über das Stethoskop wird sich das Geräusch direkt nach dem Öffnen des Ventils ändern, woran sich die Ohren erst kurzzeitig gewöhnen und neu orientieren müssen.

Nun legt man sich das Stethoskop in die Ohren und öffnet langsam und vorsichtig das Ventil, dass es möglichst keinen plötzlichen schnellen Druckabfall gibt. Nun horcht man den Tönen: Sobald man das “klopfen” hört, hat man den systolischen Blutdruck gefunden, sobald das “klopfen” aufhört, den diastolischen. Bei einer ersten Blutdruckmessung sollten stets beide Werte gemessen werden. Im Verlauf kann man bei der Kontrolle auf den diastolischen oftmals verzichten.

Wie messe ich schnell nur den systolischen Druck? Dazu verwendet man nur die Manschette ohne Stethoskop: Man pumpt soweit auf, bis der Radialispuls verschwindet. Beim ablassen wird darauf geachtet, ab wann man diesen wieder fühlt. Dies ist der systolische Wert.

Wie erklärt sich das auftreten und verschwinden des “klopfens”? Die sogenannten Korotkov-Töne sind Verwirbelungsgeräusche des Blutes. Bei einer über die Systole aufgepumpten Manschette wird die Arterie komplett abgedrückt. Bei einem Druck zwischen Systole und Diastole kommt nur dann Blut durch den komprimierten Bereich, wenn der Druck höher ist. Dieser ist nur in der Diastole da. Bei einem Druck unterhalb der Diastole ist die Arterie auch in der Diastole wieder offen und so verschwinden die Korotkov-Geräusche.

Die Annahme, dass man die Systole auf dem Manometer sieht, sobald der Zeiger ausschlägt, führt oftmals dazu, dass ein falscher Wert angenommen wird. Bei kleinsten Eigenbewegungen des Patienten können schon diese Ausschläge fälschlicherweise erkannt werden.

Bei welchen Patienten messe ich den Blutdruck? Grundsätzlich sollte zu Erhebung der Kreislaufstabilität bei jedem Patienten zumindest Blutdruck und Puls gemessen werden. Diese beiden Parameter geben Aufschluss über den aktuellen Status des Patienten. Kleinere Abweichungen können schon mit Aufregung erklärt werden, aber starke Abweichungen sind Zeichen eines Generellen Problems, das abklärungswürdig ist und bei der Übergabe an den Behandlungsnachfolger erwähnt werden muss.

So geht’s mit der App

Es ist immer ein besonderer Moment. Jemand hat ein Problem, eine Verletzung, steckt in einer Situation, in der er sich selbst nicht helfen kann. Dafür gibt es viele ausgebildete Helfer. Nicht nur wir, die ehrenamtlich oder sogar hauptberuflich retten und helfen, sondern jeder in erster Hilfe ausgebildete Mensch kann dann der Person helfen.
In der Situation allerdings ist man selbst aufgeregt und vielleicht am Anfang ein wenig überfordert, denn schließlich hat ja keiner mit der Situation gerechnet. Hingegen jeder nun ja fast jeder hat ein Smartphone heutzutage. Damit kann man schon mal schnell 112 und damit die Rettung informieren und Hilfe alarmieren. Das funktioniert auch ohne Netz und ohne mobile Datenverbindung. So hat man schon einmal viel für den Patienten getan, aber wie war das nochmal mit der stabilen Seitenlage oder wie lege ich wo einen Druckverband an. Wo muss man eigentlich bei der HLW drücken und wo pusten? Wie erkenne ich als Laie, dass jemand nicht betrunken ist, sondern einen Schlaganfall haben könnte. Das sind Fragen in schwierigen Situationen, die man auch mal nicht sofort vollständig parat haben kann. Natürlich wäre es besser man ist voll informiert und im Training.

Auf dem Smartphone und unter der Voraussetzung man hat Netz und mobiles Internet könnte man einerseits kurze Infos vom Leitstellendisponenten bekommen. Alternativ könnte einem die Idee kommen im Internet nach Lösungen und Maßnahmen zu suchen. Das ist ehrlich gesagt eher nicht die beste Lösung. Zuerst muss man die richtigen Suchbegriffe wissen, richtige und verlässliche Quellen finden und dann auch noch die Dinge anwenden in einer angemessenen Zeit.

Es geht auch viel leichter. Für solche Situationen gibt es sinnvolle Apps. In diesem Fall nehmen wir dazu als Beispiel die „erste Hilfe-App“ der Malteser. Es gibt auch von anderen HiOrgs oder anderen Personen oder Vereinen etc. Apps zu diesem Thema. Es geht hier nur um das Prinzip und der sehr einfachen Aufmachung der App sowie dem Nutzen in der Situation helfen zu können. Zu bekommen ist die App für Android-Geräte HIER und für iOS-Geräte HIER. Beide Apps sind kostenlos und können so heruntergeladen werden. Selbst wenn vielleicht andere Apps etwas Geld kosten, so lohnt es sich trotzdem dieses Geld zu investieren, weil damit bestimmt keine überteuerten Managergehälter gezahlt werden. Die Installation geht schnell, da es nur unter 4 MB Speicherplatz bedarf. Zudem kommt keine Anfrage nach Berechtigungen am Smartphone. Dies sind die Beispielinformationen für Android. Aber auch unter iOS geht es fix und ist klein. Als Einschränkung muss man sagen, dass die App für die Version Android 2.3 entwickelt wurde und wir inzwischen schon bei Version 7 sind. Daraus resultierend sind die Darstellung und das typische Benutzen ein wenig einfach gestrickt. Im Notfall somit auch gar nicht hinderlich, denn man möchte ja schnell und einfach Hilfe erhalten. Diese bekommt man einfach über den unteren mittleren Menüpunkt Notruf absetzen. Sollte man nicht der Anrufer sein, kann man so den Anrufer unterstützen bei dem was er melden muss. Über den ersten Punkt Notfallkette, denn in dieser befinden wir uns ja am Unfallort oder beim Patienten, beginnt die aktive Hilfe vor Ort. Zuerst müssen wir an uns selbst denken und uns und die Situation absichern, beispielsweise bei einem Brand oder einem Verkehrsunfall. Danach geht es um die mögliche Bergung oder den Transport von Verletzten aus einem gefährdeten Bereich, sofern dies möglich ist. Durch Bilder, kurze einfache und wichtige Stichpunkte weiß der Nutzer was er zu tun hat um zu helfen. Beispielsweise gehört es dazu wie er einen Patienten mit dem Rautek-Griff retten kann. Weiterhin wird gezeigt was der Nutzer machen sollte, wenn der Patient nicht bei Bewusstsein ist und nach der Auswahl was passieren sollte, wenn er noch atmet. Durch den strukturierten Aufbau wird man immer wieder weitergeleitet in den Maßnahmen, Abschnitten der Notfallkette und der Behandlung. Über den Punkt „mehr“ kann man auch weitere Infos zu weiteren Krankheitsbildern erhalten und ggf. dieses Wissen anwenden.

Die weiteren Menüpunkte sind ebenfalls interessant treffen aber eher nicht auf die Notfallsituation zu.

Diese App kann jedem einmal in der Situation helfen und man wünscht es sich, dass jedem so geholfen wird. Dabei ist es unerheblich ob derjenige (leider) schon zu lange nicht mehr im erste Hilfe Kurs war oder sich nicht mehr so ganz erinnert. So ist es trotzdem möglich das richtige zu tun um Menschen zu helfen.

Das gibt es zu sehen

Wir haben unsere Freizeit mal wieder vor wahrscheinlich rechteckigen Kästen verbracht. Auch wenn Retten, behandeln, helfen im Fernsehen meistens anders ist als in der Wirklichkeit, so gibt es trotzdem viele Sendungen und Sendeminuten in denen es um Medizin, Rettung und die Feuerwehr geht. Folgende Sendungen haben wir dazu mal rausgesucht und bearbeitet:

Von Dominik:

Aus welcher Krankenhaus-Sendung stammt folgendes Zitat?

“Wenn du Hufe hörst, dann denke an Pferde, nicht an Zebras.”

Richtig geraten! Das Zitat stammt von Dr. Perry Cox aus der Serie “Scrubs”, die ich Euch als meine favorisierte Krankenhaus-Serie vorstellen möchte.

Die Serie begleitet die jungen Ärzte Dr. John Dorian (“J.D.”), Dr. Elliot Reid und Dr. Christopher Turk bei ihren ersten Gehversuchen in dem Sacred Heart Hospital. Dabei wird die Geschichte aus der Ich-Perspektive des Hauptdarstellers John Dorian erzählt. Erschwert wird ihnen ihre Arbeit insbesondere durch den überhaus narzisstischen Oberarzt Dr. Perry Cox, von dem das obige Zitat stammt. Im Laufe der Serie entwickelt sich Dr. Cox für J. D. zu einer Art Mentor und Vorbild.

Was zeichnet nun diese Serie für mich persönlich aus?

Die meisten Krankenhausserien werden eher durch viele dramatische Elemente dominiert – die (angehenden) Ärzte werden vor Bewährungsproben und große berufliche und private Herausforderungen gestellt. Diese Elemente gibt es bei “Scrubs” auch, jedoch werden diese gepaart mit vielen komischen Elementen, die eine ausgewogene Mischung erzielen.

Der zweite wesentliche Aspekt ist die sog. subjektive Erzählperspektive. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Folgen aus der Perspektive des Protagonisten John Dorian erzählt. Dies spiegeln schon die Titel der Folgen wieder, die alle mit “mein(e)” beginnen (z.B. stammt das obige Zitat aus der Folge “Meine zweite Chance”).

Alle Folgen sind mittlerweile auf Tonträgern erschienen oder können online genossen werden! Viel Spaß dabei!!

Von Christopher:

Feuer und Flamme

Feuerwehr und Rettungsdienst rücken jede Minute in Deutschland aus. Der WDR hat sich 5 Monate lang bei der Berufsfeuerwehr Gelsenkirchen eingebucht. Daraus entstanden ist eine super interessante und gut gemachte Dokumentation oder Reportage über die Einsätze der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Dabei werden die Einsätze durch Kommentare und Erklärungen der Beteiligten erweitertet und ergänzt. Es sind reale Einsätze und keine gestellten Situationen wie auf diversen Privatsendern. Jeder Einsatz ist anders: Mal lustig (ist halt im Ruhrpott) als auch spannend oder traurig und nachdenklich. Von Bränden über Tragehilfe bis hin zu Autounfällen ist vieles dabei. Gefilmt wird in den Fahrzeugen mit platzierten Actionkameras und ausgewählte Helfer tragen ebenfalls eine Kamera. Während der Anfahrt kommen Drohnen für Luftbilder zum Einsatz. Die richtigen Kameramänner folgen ebenfalls zum Einsatzort und sorgen dann für richtige Bilder, die nicht so wackeln und das Geschehen in der Gänze zeigen. Ein interessanter Mehrwert sind die mitgeschnittenen Notrufe bei manchen Einsätzen im Vorfeld. Ebenso interessant sind die Nacharlamierungen oder geänderten Einsatzstichworte, die nun mal auch im Realen passieren. Es wurden 9 Folgen produziert und werden jeden Montag um 20:15 im WDR gezeigt. Mitten in der Staffel stehen nun noch 4 Folgen an. Zu sehen gibt es die Folgen auch auf Youtube zum Nachschauen. Also eine gut gemachte Reportage, die man sich auf jeden Fall mal anschauen sollte.